Energieeffizienz Komplexvorhaben: CO2-arme Fernwärmeversorgung der Zukunft - Transformation des Fernwärmenetzes in Pirna
Los 2.3: Rückbau von 31 vorhandenen FW-Hausanschlussstationen; Lieferung und Einbau sowie Inbetriebnahme von 31 neuen FW-Hausanschlussstationen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Energieeffizienz Komplexvorhaben: CO2-arme Fernwärmeversorgung der Zukunft - Transformation des Fernwärmenetzes in Pirna
Los 2.3: Rückbau von 31 vorhandenen FW-Hausanschlussstationen; Lieferung und Einbau sowie Inbetriebnahme von 31 neuen FW-Hausanschlussstationen
1️⃣
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pirna, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2.3 Austausch von 31 Fernwärme-Kompaktstationen, indirekter Anschluss, TWWB 2-stufig im Durchflussprinzip, RL-Auskühlung aus dem primärseitigem...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2.3 Austausch von 31 Fernwärme-Kompaktstationen, indirekter Anschluss, TWWB 2-stufig im Durchflussprinzip, RL-Auskühlung aus dem primärseitigem Heizungs-RL, Anschlussleistung 150 - 1.400 kW; Anschluss an die bestehende FW-Versorgung, Gebäudeheizungsanlage, Warm- und Kaltwasserverteilung, Zirkulation; ca. 1.250 lfdm. Rohrleitungen inkl. Isolierung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-19 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Abschluss Wartungsvertrag
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: RL Klima/2014 - Aufruf 2017
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Weitere Einzelfristen für die Ausführung werden Vertragsbestandteil: bis 21.03.2022 Vorlage Werk- und Montageplanung; bis 19.04.2022 Austausch...”
Zusätzliche Informationen
Weitere Einzelfristen für die Ausführung werden Vertragsbestandteil: bis 21.03.2022 Vorlage Werk- und Montageplanung; bis 19.04.2022 Austausch Primärarmaturen; ab 02.05.2022 Beginn De-/Montage Anlagentechnik
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.” Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise;
Nachweis gültige Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 sowie eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise;
Nachweis gültige Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 sowie eine Verfahrensprüfung nach VdTÜV Merkblatt 1052.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): entfällt, nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 (2) VgV sind Bieter nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 152-403600 (2021-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Pirna Energie GmbH
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stadtwerke Pirna Energie GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 011 363 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2.3 Austausch von 31 Fernwärme-Kompaktstationen; Anschluss an die bestehende FW-Versorgung, Gebäudeheizungsanlage, Warm- und Kaltwasserverteilung”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 152-403600
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Los 2.3 Austausch von 31 Hausanschlussstationen, Stadtwerke Pirna GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daume GmbH
Postanschrift: Emilienstraße 16a
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dresden@daume-online.de📧
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 949218.85 💰
Quelle: OJS 2021/S 232-610198 (2021-11-25)