Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für Los 2:
1. Vorlage der vollständig ausgefüllten Bietereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenklärung);
3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherung/Haftpflichtversicherung/Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG),
Insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen. Nachweis per Bietereigenerklärung.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Die Laufzeit des ausgeschriebenen Versicherungsvertrags geht über den derzeit vorgesehenen Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU hinaus. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) geht der Auftraggeber davon aus, dass – vorbehaltlich etwaiger Verträge und Übergangsregelungen -
Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in UK spätestens nach dem Ende der Übergangsfrist ab 1.1.2021 voraussichtlich nicht mehr dem europäischen Versicherungsaufsichtssystem unterliegen und als Drittstaaten gelten werden.
Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in UK erklären, dass sie zusätzlich zu dieser Bietereigenerklärung gesondert darlegen (formfrei), dass und welche Maßnahmen nach einem „Brexit“ ergriffen werden zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen aus dem Versicherungsvertrag (insbesondere Schadenzahlungen) über den Zeitpunkt des „Brexit“ hinaus und zur Sicherstellung des Marktzugangs in die EU (Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor;
4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
— Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/ Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bietereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bietereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).