Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3.1 Solarthermieanlage, Stadtwerke Pirna GmbH
046_SWP_2021-3.1
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wärmekraftwerken📦
Kurze Beschreibung:
“Energieeffizienz Komplexvorhaben: CO2-arme Fernwärmeversorgung der Zukunft – Transformation des Fernwärmenetzes in Pirna
Los 3.1 Solarthermieanlage.”
1️⃣
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pirna
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Errichtung Solarthermieanlage auf der sanierten Stahlbetondecke eines Trinkwasserhochbehälters: Solarthermiekollektorfeld (Gesamtleistung ca. 171 kW)
Aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Errichtung Solarthermieanlage auf der sanierten Stahlbetondecke eines Trinkwasserhochbehälters: Solarthermiekollektorfeld (Gesamtleistung ca. 171 kW)
Aus aufgeständerten CPC-Vakuumröhrenkollektoren, Aufstellwinkel 30, Kollektorbruttofläche ca. 342 m²; Kollektorständer mit Beschwerung zur Standsicherung (Aufstellung auf der Bekiesung des Hochbehälters ohne feste Verbindung mit Betondecke); 1 St. komplette Solarstation mit allen hydraulischen, elektrischen und regelungstechnischen Anlagenkomponenten sowie Nebenanlagen wie Druckhalteanalage etc. (innen) in bauseitigem Technikgebäude (Nutzfläche 5,75 m x 4 m); Herstellung Elektrohausanschluss und Installation der elektrotechnischen Ausrüstung des Technikgebäudes (Stromversorgung, Beleuchtung); Blitzschutz und Potentialausgleich Kollektorfeld; Solarhauptleitung KMR-Flex DN50 sowie Kollektorfeldverkabelung ca. 25 m erdverlegt außen (Tiefbauarbeiten bauseitig) zum Anschluss Kollektorfeld an die Solarstation; FM-Leerrohr ca. 40 m erdverlegt (Tiefbauleistungen bauseitig) zur nachträglichen Anbindung Solarthermieanlage an PLT der Stadtwerke Pirna.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-19 📅
Datum des Endes: 2022-01-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Abschluss Wartungsvertrag
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: RL Klima/2014 – Aufruf 2017
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Weitere Einzelfristen für die Ausführung werden Vertragsbestandteil:
— Verlegung Solarhauptleitung: 18.10. – 22.10.2021,
— Anlagenmontage im Technikgebäude:...”
Zusätzliche Informationen
Weitere Einzelfristen für die Ausführung werden Vertragsbestandteil:
— Verlegung Solarhauptleitung: 18.10. – 22.10.2021,
— Anlagenmontage im Technikgebäude: ab 13.9.2021,
— Anlagenmontage Solarkollektorfeld: 01.11. – 10.12.2021.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.” Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.
Nachweis Eignung Bieter durch passende Referenzprojekte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise.
Nachweis Eignung Bieter durch passende Referenzprojekte (Solarthermie-Großanlage > 100 m Kollektorbruttofläche, CPC-Vakuumröhrenkollektor, Einspeisung in FW-Netz)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-02
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-02
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da nur elektronische Abgabe zugelassen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 (2) VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 084-213298 (2021-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Seminarstraße 18 b
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Energieeffizienz Komplexvorhaben: CO-arme Fernwärmeversorgung der Zukunft – Transformation des Fernwärmenetzes in Pirna, Los 3.1 Solarthermieanlage.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Errichtung Solarthermieanlage auf der sanierten Stahlbetondecke eines Trinkwasserhochbehälters:
Solarthermiekollektorfeld (Gesamtleistung ca. 171 kW).” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Abschluss Wartungsvertrag.
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: RL Klima / 2014 – Aufruf 2017
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 084-213298
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Los 3.1 Solarthermieanlage, Stadtwerke Pirna GmbH
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2021/S 121-317455 (2021-06-22)