Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 35 %
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden.
Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Objekte mit Aufgaben zur Bauhistorischen Untersuchung,
— Objekte mit Ausführungen von Restauratorischen Untersuchungen,
— Objekte, bei denen eine Denkmalpflegerische Zielstellung erarbeitet wurde.
Hierbei ist mind. jeweils eine Referenz mit jeweils der Bauhistorischen Untersuchung / Restauratorische Untersuchung und der Erarbeitung einer Denkmalpflegerischen Zielstellung einzureichen.
Wichtung 35 %
— 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück,
— 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück,
— 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück,
— 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück,
— 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück,
— 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder
Gewertet.
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 25 %
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den
Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt.
Wichtung: 20 %
5 Punkte: Referenzbestätigung = 5 Stück
4 Punkte: Referenzbestätigung = 4 Stück
3 Punkte: Referenzbestätigung = 3 Stück
2 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück
1 Punkte: Referenzbestätigung = 1 Stück
0 Punkte: Referenzbestätigung = 0 Stück
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der
Mitglieder gewertet.
— verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 6.1.2016
Wichtung 15 %
— 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL,
— 4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL,
— 3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL,
— 2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL,
— 1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL,
— 0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der
Mitglieder gewertet.