Los 4 - Unterhalts- und Grundreinigung Schule; Reinigungsdienstleistungen Clemens-Winkler-Gymnasium Aue

Landratsamt Erzgebirgskreis

Unterhalts- und Grundreinigung des Schulgebäudes Clemens-Winkler-Gymnasium Aue

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-25 Auftragsbekanntmachung
2022-02-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Referenznummer: 30335/2/6/21/819
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung des Schulgebäudes Clemens-Winkler-Gymnasium Aue
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Erzgebirgskreis
Postanschrift: Klosterstraße 7
Postleitzahl: 09456
Postort: Annaberg-Buchholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.erzgebirgskreis.de 🌏
E-Mail: christopher.lein@kreis-erz.de 📧
Telefon: +49 3733-831-1934 📞
Fax: +49 3733-831-85-1934 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2493487/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-30 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 232-611362
ABl. S-Ausgabe: 232

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragsbeginn ist der 01.03.2022 mit einer Laufzeit von einem Jahr (28.02.2023). Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit der Vertrag nicht gekündigt wird. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsletzten gekündigt werden. Die Zustellung der Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres zulässig.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aue, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf Unbedenklichkeitserklärung Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist. https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/Unbedenklichkeitserklaerung.pdf124 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124.pdf 235 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/235.pdf 236 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/236.pdf
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf Unbedenklichkeitserklärung Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist. https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/Unbedenklichkeitserklaerung.pdf124 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124.pdf 235 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/235.pdf 236 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/236.pdf
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf Unbedenklichkeitserklärung Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist. https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/Unbedenklichkeitserklaerung.pdf124 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124.pdf 235 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/235.pdf 236 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/236.pdf
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Christopher Lein
Internetadresse: www.erzgebirgskreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.erzgebirgskreis.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2493487/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Erzgebirgskreis
Postanschrift: Klosterstraße 7
Postort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Telefon: +49 3733-831-1934 📞
E-Mail: christopher.lein@kreis-erz.de 📧
Fax: +49 3733-831-85-1934 📠
Internetadresse: www.erzgebirgskreis.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 232-611362 (2021-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 040-103895
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 232-611362
ABl. S-Ausgabe: 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-22 📅
Name: TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Herschelstraße 11
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zwickau@tip-top-online.de 📧
Land: Zwickau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausschreibungen-vob-vol-vgv#c4652 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 040-103895 (2022-02-22)