Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1.
Angabe über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister o.ä. gemäß den Bestimmungen des Herkunftslandes/Niederlassungsstaats (soweit erforderlich)
2.
Angabe, dass weder durch das Unternehmen noch durch der ihm zuzurechnenden Personen Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB begründet sind. Falls doch, können Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB oder Argumente i.S.v. § 123 Abs. 5 GWB beschrieben werden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
3.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
4.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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H I N W E I S E:
1.
B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n
Bietergemeinschaften reichen zusammen mit dem Angebot ein:
a) eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) und
b) die vg. Eigenerklärungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
2.
K a p a z i t ä t e n a n d e r e r U n t e r n e h m e n
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, reichen zusammen mit dem Angebot ein:
a) ein Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Beier der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235) und
b) legen nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen dieser anderen Unternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 236) vor.
3.
V o r l a g e
Die Abgabe der vg. Eigenerklärungen erfolgt über das Formblatt 124_LD, über eine Präqualifikationsdatenbank und/oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (124_EEE).
4.
N a c h w e i s e
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise (s.u.) bestätigen zu lassen
4.1
Innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessen Frist sind nach Aufforderung vorzulegen (sofern zutreffend):
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder eine sonstige entsprechende Bescheinigung
- Nachweis zu Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB oder zu Argumenten i.S.v. § 123 Abs. 5 GWB.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
4.2
Bieter, die aus berechtigtem Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen können, können andere, von der Auftraggeberin als geeignet angesehene Unterlagen beibringen.
4.3
Vorlage-/Nachweispflichtig sind auch die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die mit dem Angebot zu benennenden anderen Unternehmen des Bieters, deren Kapazitäten er im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt.
4.4
Ausländische Bieter legen gem. § 48 VgV gleichwertige Nachweise/eidesstaatliche Versicherungen und/oder förmliche Erklärungen vor.
5.
P r ä q u a l i f i k a t i on /E E E
Eigenerklärungen/Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren oder mit der EEE eingereicht werden, sind zugelassen. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle auftragsspezifisch geforderten Eigenerklärungen/Eignungsnachweise vollständig abdecken, sind die fehlenden Erklärungen/Nachweise dem Angebot separat beizufügen.
6.
A b f r a g e G e w e r b e z e n t r a l r e g i s t e r
Die Auftraggeberin behält sich vor, über den Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Für ausländische Bieter gilt Ziffer. 4.4 entsprechend.
7.
V e r g a b e a n f r a g e
Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, für den Bieter eine Vergabeanfrage gem. Nr. 17.5 der Verwaltungsvorschrift der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 07.11.2000 in der jeweils gültigen Fassung zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung gemäß der Korruptionsrichtlinie bei der Meldestelle- und Informationsstelle beim Ministerium der Finanzen stellen.