Für die Beseitigung der Abwässer betreibt der Entwässerungsbetrieb im gesamten Stadtgebiet ein ca. 540 km großes Kanalnetz. 2021 plant die Stadt Würzburg im Stadtgebiet Lengfeld und teilweise Frauenland eine Inspektion für Hauptkanäle, Anschlussleitungen und Schächte durchzuführen. Der Entwässerungsbetrieb führt zur Datenerfassung und Archivierung eine eigene Kanaldatenbank (GEOGRAT, GISX2.11.5). Die erfassten Daten der Befahrungen werden vom AG in das Informationssystem eingepflegt und dienen unter anderem als Grundlage für weitere Kanalsanierungsmaßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Abwässerkanälen
Referenznummer: 21DO0041
Kurze Beschreibung:
Für die Beseitigung der Abwässer betreibt der Entwässerungsbetrieb im gesamten Stadtgebiet ein ca. 540 km großes Kanalnetz. 2021 plant die Stadt Würzburg im Stadtgebiet Lengfeld und teilweise Frauenland eine Inspektion für Hauptkanäle, Anschlussleitungen und Schächte durchzuführen. Der Entwässerungsbetrieb führt zur Datenerfassung und Archivierung eine eigene Kanaldatenbank (GEOGRAT, GISX2.11.5). Die erfassten Daten der Befahrungen werden vom AG in das Informationssystem eingepflegt und dienen unter anderem als Grundlage für weitere Kanalsanierungsmaßnahmen.
Für die Beseitigung der Abwässer betreibt der Entwässerungsbetrieb im gesamten Stadtgebiet ein ca. 540 km großes Kanalnetz. 2021 plant die Stadt Würzburg im Stadtgebiet Lengfeld und teilweise Frauenland eine Inspektion für Hauptkanäle, Anschlussleitungen und Schächte durchzuführen. Der Entwässerungsbetrieb führt zur Datenerfassung und Archivierung eine eigene Kanaldatenbank (GEOGRAT, GISX2.11.5). Die erfassten Daten der Befahrungen werden vom AG in das Informationssystem eingepflegt und dienen unter anderem als Grundlage für weitere Kanalsanierungsmaßnahmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überprüfung von Abwasserkanälen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1228383.8 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Reinigung und TV-Inspektion vonca.90.000m Misch-, Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle in den nächsten 3 Jahren, verteilt auf:
— ca. 2 256 k. Haltungen,
— ca. 2 000 Stck. Schachtbauwerke und
— ca. 4 000 Stck. Anschlussleitungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1228383.8 EUR 💰
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtteile
97074 Würzburg-Frauenland und
97076 Würzburg-Lengfeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angabe zur Befähigung zur Berufsausübung durch Eigenerklärung über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug und Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
— Angabe zur Befähigung zur Berufsausübung durch Eigenerklärung über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug und Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500 000 EUR, sonstige Schäden mind. 500 000 EUR) durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. entsprechenden Versicherungsnachweis,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500 000 EUR, sonstige Schäden mind. 500 000 EUR) durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. entsprechenden Versicherungsnachweis,
— Angabe zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB durch Eigenerklärung,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation durch Eigenerklärung und ggf. Vorlage eines Insolvenzplans,
— Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung (Auflistung) über mind. drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der erbrachten wesentlichen Leistungen. Es werden auch Referenzen akzeptiert, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners,
— Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung (Auflistung) über mind. drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der erbrachten wesentlichen Leistungen. Es werden auch Referenzen akzeptiert, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners,
— Angaben zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, durch Eigenerklärung (Auflistung); bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten zu den Personen,
— Angaben zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, durch Eigenerklärung (Auflistung); bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten zu den Personen,
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens durch Eigenerklärung (Auflistung); bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Nachweise,
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens durch Eigenerklärung (Auflistung); bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Nachweise,
— Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren durch Eigenerklärung; bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Nachweise,
— Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren durch Eigenerklärung; bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Nachweise,
— Angabe über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Nachweise.
— Angabe über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: entsprechende Nachweise.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Auftragsunterlagen.
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr.VI.4.4)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien — also anonymen — Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 13.8.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien — also anonymen — Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 13.8.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
— Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Würzburg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustiner Str. 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Telefon: +49 931372611📞
E-Mail: vergabe@stadt.wuerzburg.de📧
Fax: +49 931373611 📠
Quelle: OJS 2021/S 137-364927 (2021-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: M0038/21DO0041
Kurze Beschreibung:
Für die Beseitigung der Abwässer betreibt der Entwässerungsbetrieb im gesamten Stadtgebiet ein ca. 540km großes Kanalnetz. 2021 plant die Stadt Würzburg im Stadtgebiet Lengfeld und teilweise Frauenland eine Inspektion für Hauptkanäle, Anschlussleitungen und Schächte durchzuführen. Der Entwässerungsbetrieb führt zur Datenerfassung und Archivierung eine eigene Kanaldatenbank (GEOGRAT, GISX2.11.5). Die erfassten Daten der Befahrungen werden vom AG in das Informationssystem eingepflegt und dienen unter anderem als Grundlage für weitere Kanalsanierungsmaßnahmen.
Für die Beseitigung der Abwässer betreibt der Entwässerungsbetrieb im gesamten Stadtgebiet ein ca. 540km großes Kanalnetz. 2021 plant die Stadt Würzburg im Stadtgebiet Lengfeld und teilweise Frauenland eine Inspektion für Hauptkanäle, Anschlussleitungen und Schächte durchzuführen. Der Entwässerungsbetrieb führt zur Datenerfassung und Archivierung eine eigene Kanaldatenbank (GEOGRAT, GISX2.11.5). Die erfassten Daten der Befahrungen werden vom AG in das Informationssystem eingepflegt und dienen unter anderem als Grundlage für weitere Kanalsanierungsmaßnahmen.
Gesamtwert des Auftrags: 584 218 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 931372611📞
Fax: +49 931373611 📠
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 13.08.2021 festgesetzt. Nach Ablauf
dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
- Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 13.08.2021 festgesetzt. Nach Ablauf
dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
- Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Reinigung und TV-Inspektion von ca.90.000m Misch-, Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle in den nächsten 3 Jahren, verteilt auf ca. 2256 k. Haltungen, ca. 2000 Stck. Schachtbauwerke und ca. 4000 Stck. Anschlussleitungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtteile 97074 Würzburg-Frauenland und 97076 Würzburg-Lengfeld
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-30 📅
Name: Von Flemming Entsorgung und Logistik GmbH
Postort: 31061 Alfeld
Land: Deutschland 🇩🇪 Hildesheim
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 584 218 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Referenz Zusätzliche Informationen
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 13.08.2021 festgesetzt. Nach Ablauf
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 13.08.2021 festgesetzt. Nach Ablauf
dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
- Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle Stadt Würzburg
Telefon: +49 93172611📞
Quelle: OJS 2021/S 237-624877 (2021-12-02)