ma/ DFG GG_Stimulationsgerät

Technische Universität Kaiserslautern

Stimulationssystem navigiertes TMS mit veränderbarer Pulsform

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Geräte
Referenznummer: 2021-TUK-1873
Kurze Beschreibung: Stimulationssystem navigiertes TMS mit veränderbarer Pulsform
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Geräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Kaiserslautern
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47
Postleitzahl: 67663
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-kl.de/ 🌏
E-Mail: vergabeteam1@verw.uni-kl.de 📧
Telefon: +49 6312053857 📞
Fax: +49 631205123857 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDYB0V/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDYB0V 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-23 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 162-426205
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt. 2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt. 3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben. Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYB0V
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stimulationssystem navigiertes TMS:
- mit veränderbarer Pulsform,
- Spulensatz,
- Positionierungssystem,
- Stereotaktische Navigation,
- EMG-Verstärker,
- EEG-Verstärker und -Elektrodenhauben inkl. Transport, Montage, Inbetriebnahme.
Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsanforderungen im Einzelnen und Bewertungsmatrix.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Kaiserslautern Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 11, Raum 369 67663 Kaiserslautern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über
- Eintragung in Berufsregister/Handelsregister,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrens, Beantragung der Eröffnung oder ob Beantragung mangels Masse abgelehnt wurde oder Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- Liquidation des Unternehmens,
- Nichtvorlage schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen,
- Zahlung von Steuern und Abgaben,
- Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
(vgl. Anlage_Eigenerklärung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz- und Mitarbeiterzahlen der letzten drei Jahre (vgl. Anlage_wirt.Leistungsfähigkeit)
- Mustererklärung 3 Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt. 2.3- Vergabe und Beschaffung
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDYB0V/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
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Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYB0V

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 162-426205 (2021-08-18)