Machbarkeitsstudie – Betriebshof neu – 30014535
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Erstellung der Nutzungskonzeption und der Bedarfsplanung eines neuen Betriebshofes für Straßenbahnen und Busse der MVG – Machbarkeitsstudie.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen › Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-07-05 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-11-23 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: X-SWMAG-2021-0073
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/ 🌏
E-Mail: rainer.hofmann@mainzer-netze.de 📧
Telefon: +49 6131126536 📞
Fax: +49 6131126023 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0073 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0073 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2021-10-18 📅
Datum des Endes: 2022-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-349177
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0073 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Quelle: OJS 2021/S 131-349177 (2021-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: X-SWMAG-2021-0073
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Nutzungskonzeption und der Bedarfsplanung eines neuen Betriebshofes für Straßenbahnen und Busse der MVG – Machbarkeitsstudie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/ 🌏
E-Mail: rainer.hofmann@mainzer-netze.de 📧
Telefon: +49 6131126536 📞
Fax: +49 6131126023 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0073 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0073 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2021-10-18 📅
Datum des Endes: 2022-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-349177
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkvertrag.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Angebotseinholungsverfahrens ist die Erstellung der Nutzungskonzeption, der Betriebsplanung eines neuen Betriebshofes für Straßenbahnen und Busse der MVG. Für diesen neuen Betriebshof ist die Machbarkeit aufgrund der Rahmenbedingungen zu prüfen und die Planungsgrundlagen zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Planungen bilden die Grundlage für die Vorplanung entsprechend HOAI.
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Ziel ist es bis Ende 2024 einen Standort zu eruieren und ein Baurechtsverfahren einzuleiten bzw. durchzuführen.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkvertrag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen.
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
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d) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom Dezember 2020; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist.
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g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
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h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR bei Personenschäden und 2 000 000 EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden: Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften. Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft mitzuteilen. Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet. Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0073 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Verfahrensterminplan:
a) Absendung der Bekanntmachung 5.7.2021,
b) Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 26.7.2021,
c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 5.8.2021, 12.00 Uhr,
d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 12.8.2021,
e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 26.8.2021,
f) Abgabeschluss Angebote 6.9.2021, 12.00 Uhr,
g) Bietergespräche/Verhandlung ca. KW 37, 2021,
h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. KW 39, 2021,
i) Zuschlags- u. Bindefrist 15.11.2021.
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
— Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
— Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters
— Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung,
— Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte.
Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes – dem Teilnehmerwettbewerb – erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnehmeranträge.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber im zweiten Verfahrensschritt – zur Angebotsabgabe – aufgefordert.
Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich von Erklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/Preisbildung.
Mit den im Rahmen der Angebotsauswertung ausgewählten Bietern werden, soweit Aufklärungs-bedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Bietergespräche zu platzieren.
Zur Abgabe dieses sog. „letzten verbindlichen Angebotes“ ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Hierbei werden finanzielle, technische, qualitative und unternehmensspezifische Kriterien in einem Wertungssystem mit gewichtetem Punktesystem bewertet.
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Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag zu erteilen.
Die Zuschlagserteilung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
A) Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
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B) Nachprüfverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
C) Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
1. Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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D) Formvorschrift gem. §161 GWB:
1. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
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Postanschrift: Stiftsstraße 9
Quelle: OJS 2021/S 131-349177 (2021-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Mozartstr. 8
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 230-607143
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 131-349177
ABl. S-Ausgabe: 230
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Vertragsakzeptanz
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-23 📅
Name: Spiekermann Ingenieure GmbH
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 12
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sivergabe@spiekermann.de 📧
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mainzer Netze GmbH, KBE1 - Beschaffung
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Stiftstr. 9
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2021/S 230-607143 (2021-11-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Mozartstr. 8
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 230-607143
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 131-349177
ABl. S-Ausgabe: 230
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Vertragsakzeptanz
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-23 📅
Name: Spiekermann Ingenieure GmbH
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 12
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sivergabe@spiekermann.de 📧
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mainzer Netze GmbH, KBE1 - Beschaffung
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Stiftstr. 9
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss
möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,
verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig,
sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt
wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er
soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
Mehr anzeigen
Postanschrift: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2021/S 230-607143 (2021-11-23)
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