Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen sowie Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereich gem. § 34 HOAI 2021 eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien:
1) Projekte aus dem Bereich der Bedarfsplanung (Phase 0) mit Entwicklung von Raum- und Funktionsprogrammen unter intensiver Abstimmung mit mehreren internen (= Nutzergruppen) und externen Stakeholdern (= Akteure)
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1 Pkt., 2 Projekte = 2 Pkt., 3 und mehr Projekte = 3 Pkt.
2) Projekte aus dem Bereich Neubauten und Erweiterungssbauten und der mind. teilweisen Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI 2021 für eine Baumaßnahme in der Honorarzone IV
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1 Pkt., 2 Projekte = 2 Pkt., 3 und mehr Projekte = 3 Pkt.
3) Projekte aus dem Bereich Neubauten und Erweiterungssbauten und der mind. teilweisen Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI 2021 für eine Baumaßnahme mit einer Versammlungsstätte gem. VersStVO.
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1 Pkt., 2 und mehr Projekte = 2 Pkt.
4) Projekte aus dem Bereich Neubauten, Erweiterungssbauten und Umbauten (keine reinen Sanierungen) und der mind. teilweisen Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI 2021 für eine Baumaßnahme aus dem Bereich Sakralbauten
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1 Pkt., 2 Projekte = 2 Pkt., 3 und mehr Projekte = 3 Pkt.
5) Projekte aus dem Bereich Neubauten und Erweiterungssbauten Gemeindezentren mit mindestens 3 Funktionseinheiten (z. B. Veranstaltungsaal, Tagungs.- bzw. Konferenzräume, Verwaltung, Küche).
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1 Pkt., 2 und mehr Projekte = 2 Pkt.
6) Projekte aus dem Bereich Neubauten und Erweiterungssbauten und der Erstellung einer Kostenschätzung gem. DIN 276 für eine Baumaßnahme von mind. 25 000 000 EUR (netto) für die Kostengruppen 300 und 400
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1 Pkt., 2 und mehr Projekte = 2 Pkt.
7) Projekte aus dem Bereich Neubauten und Erweiterungssbauten und Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzw. einer Variantenuntersuchung (z. B. Leistungsphase gem. § 34 HOAI 2021) für eine Baumaßnahme mit Baudenkmälern in unmittelbarem baulichen Umfeld
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1 Pkt., 2 Projekte = 2 Pkt., 3 und mehr Projekte = 3 Pkt.
8) Städtebauliche Machbarkeitsuntersuchungen in einem verdichteten urbanen Umfeld.
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1 Pkt., 2 und mehr Projekte = 2 Pkt.
9) Projekte aus dem Bereich Bereich Neubauten und Erweiterungssbauten in der Honorarzone IV unter Berücksichtigung eines Sicherheitskonzepts.
0 Projekte = 0 Pkt., 1 und mehr Projekte = 1 Pkt.
10) Projekte für einen öffentlichen Auftraggeber
0 Projekte = 0 Pkt., 1 und mehr Projekte = 1 Pkt.
11) Qualität einer vergleichbaren städtebaulichen Einfügung in verdichteten urbanen Kontexten.
Max. 3 Referenzen. Je Referenz werden 0 bis 2 Punkte vergeben. Max. 6Pkt.
Der Bewerber hat bis zu 3 eigene Referenzen zur Bewertung des Kriteriums: „Qualität einer vergleichbaren städtebaulichen Einfügung in verdichteten urbanen Kontexten.“ vorzulegen. Es sind Referenzen aus den Bereichen Hochbau und Städtebau zugelassen. Es werden sowohl Machbarkeitsstudien bzw. Variantenuntersuchungen als auch Wettbewerbsbeiträge und realisierte Projekte gewertet. Die Bewertung des Kriteriums 11. erfolgt in folgender Wertungsskala: 0 Punkte = keine oder nur wenig überzeugende Qualität der städtebaulichen Einfügung erkennbar, 1 Punkt = überzeugende Qualität der städtebaulichen Einfügung erkennbar, 2 Punkte = besonders überzeugende Qualität der städtebaulichen Einfügung erkennbar. Die Bewertung erfolgt anhand von bis zu 3 Referenzen der Leistungsübersicht des Bewerbers. Der Bewerber hat die zur Wertung heranzuziehenden Referenzen im Bewerberbogen in Abschnitt D1.4 zu benennen. Bitte beachtgen Sie in diesem Zusammenhang die Mindestanforderung gem. Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung, dass zu jeder Referenz der Leistungsübersicht ein Referenzblatt einzureichen ist.
Insgesamt können 28 Punkte erreicht werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien gewertet werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bietergemeinschaft zu bilden. Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 7 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als
Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Anzahl zu erhöhen.