Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 517 sollen der westliche Abschnitt der Planstraße A sowie ein weiteres Teilstück der Planstraße F mit Anbindung an den vorhandenen Kreisverkehr vor dem sog. O-Werk, die Planstraße C, die Planstraße E (Nord) und die Planstraße I im Endausbau hergerichtet werden. Im Süden der Planstraße E (Nord) schließt eine ebenfalls herzustellende, bauzeitliche Wendeanlage an. Des Weiteren ist ein Teilstück der Planstraße B herzurichten; die Entwässerungsanlage im Endausbau, der Straßenbau als Baustraße. Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf: — Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m, — Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m, — Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kanalbauarbeiten
Referenznummer: 2021-06-28-11
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 51
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m,
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m,
— Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel.
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m,
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m,
— Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kanalbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-01 📅
Datum des Beginns: 2021-09-06 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 104-272778
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
§14 EU VOB/A sieht keine Anwesenheit von Bietern bei der elektronischen Öffnung von Angeboten vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 51
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m,
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m,
— Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel.
Der wesentliche Leistungsumfang beinhaltet die Ausführung von:
— ca. 13 750 m
— ca. 930 m
— ca. 1 700 m
— ca. 9 500 m
— ca. 5 750 m Bordsteine (Hochbordsteine, Rundbordsteine und Tiefbordsteine),
— ca. 570 m Verlegung Straßenablaufleitungen aus PE100 DN 150,
— ca. 1 500 m
— ca. 800 m
— ca. 600 m
Im Zuge der hier ausgeschriebenen Maßnahme umfassen die Kanalbauarbeiten im Wesentlichen die Verlegung / die Ausführung von:
— 2 700 m PE 100 Abwasserrohre (DN 300 bis DN 1000),
— 1 150 m Hausanschlussleitungen (PE 100),
— 70 St. Entwässerungsschächte,
— 20 000 m
— 13 300 m
Die Kanalbauarbeiten des Regenwasserkanals und des qualifizierten Mischwasserkanals liegen vollständig innerhalb der Projektfläche. Zusätzlich zu den Kanalbaumaßnahmen sind nachfolgende Arbeiten auszuführen:
— Erdarbeiten für Versorgungsleitungen,
— Endausbau der Schächte der Drainageentwässerung,
— entwässerungs- und versorgungstechnische Erschließung des Verbindungswegs nach Laer (befindet sich ebenfalls innerhalb des Projektgebietes).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: MARK 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berufs- und Handelsregister:
Bestätigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters eingetragen.
— Schwere Verfehlung:
Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
— Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz:
Erzielter Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (für jedes der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erzielter Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (für jedes der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
— Sozialversicherung:
Bestätigung, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Entrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichtet sind.
— Insolvenzverfahren:
Erklärungen zum
— Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren,
— zu einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbar gesetzlich geregeltem Verfahren, dass mangels Masse abgelehnt worden oder durch ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist.
— Liquidation:
Erklärung über das Bestehen/Nichtbestehen eines Liquidationsverfahrens.
— Steuerzahlung:
Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren über Kanalbaumaßnahmen und mindestens 3 Referenzen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren über Baumaßnahmen zu benennen. Dabei kann eine Referenz ggfl. sowohl als Referenz „Kanalbaumaßnahme“ als auch als Referenz „Baumaßnahme“ benannt werden.
Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren über Kanalbaumaßnahmen und mindestens 3 Referenzen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren über Baumaßnahmen zu benennen. Dabei kann eine Referenz ggfl. sowohl als Referenz „Kanalbaumaßnahme“ als auch als Referenz „Baumaßnahme“ benannt werden.
Die Vergleichbarkeit für mindestens 2 Kanalbaumaßnahmen bemisst sich dabei unter anderem nach folgendem Kriterium:
Verlegung PEHD 100 Rohre mit einer Mindestgröße von DN 600
Die Vergleichbarkeit der 3 Baumaßnahmen bemisst sich dabei unter anderem nach folgendem Kriterium:
Flächenerschließung und / oder Verkehrsanlagen für Gewerbegebiete
Die Referenzangaben sind durch den Referenzgeber jeweils auf dem Vordruck „Erklärung zu den Referenzen“ zu bestätigen.
— Eignungsnachweis Kanalbau:
Urkunde /Zertifizierung zum
Gütesicherungszertifikat Kanal RAL-GZ961 des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. zur Gruppe AK1 (oder eines vergleichbaren Instituts bei einem ausländischen Bieter).
(Die Gültigkeit des Zertifikates wird von der Vergabestelle durch Abfrage geprüft)
Oder ersatzweise:
Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) und Verpflichtung, dass im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung ein Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RALGZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abgeschlossen und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchgeführt wird.
Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) und Verpflichtung, dass im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung ein Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RALGZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abgeschlossen und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchgeführt wird.
Oder Erfüllung dieser Eignungsanforderung über eine Eignungsleihe.
— Arbeitskräfte:
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der 3 abgeschlossenen Kalenderjahre).
— Unteraufträge/Eignungsleihe:
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge bzw. als Eignungsleihe vergeben werden sollen.
Mindeststandards:
Nachweis mindestens zweier Referenzen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die die Verlegung von PEHD 100 Rohre mit einer Mindestgröße von DN 600 beinhalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Viktoriastraße 10
44787 Bochum
Zusätzliche Informationen:
§14 EU VOB/A sieht keine Anwesenheit von Bietern bei der elektronischen Öffnung von Angeboten vor.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Quelle: OJS 2021/S 104-272778 (2021-05-27)
Ergänzende Angaben (2021-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals Mark 51
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m,
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m,
— Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel.
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m,
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m,
— Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Im Zuge der Entwicklung des Projektareals Mark 51
Quelle: OJS 2021/S 121-317649 (2021-06-21)
Ergänzende Angaben (2021-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 51
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m;
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m;
— Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel.
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m;
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m;
— Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel.
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m;
— Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m;
Quelle: OJS 2021/S 128-338701 (2021-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 51°7 sollen der westliche Abschnitt der Planstraße A sowie ein weiteres Teilstück der Planstraße F mit Anbindung an den vorhandenen Kreisverkehr vor dem sog. O-Werk, die Planstraße C, die Planstraße E (Nord) und die Planstraße I im Endausbau hergerichtet werden. Im Süden der Planstraße E (Nord) schließt eine ebenfalls herzustellende, bauzeitliche Wendeanlage an. Des Weiteren ist ein Teilstück der Planstraße B herzurichten; die Entwässerungsanlage im Endausbau, der Straßenbau als Baustraße.
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
- Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m
- Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m
- Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 51°7 sollen der westliche Abschnitt der Planstraße A sowie ein weiteres Teilstück der Planstraße F mit Anbindung an den vorhandenen Kreisverkehr vor dem sog. O-Werk, die Planstraße C, die Planstraße E (Nord) und die Planstraße I im Endausbau hergerichtet werden. Im Süden der Planstraße E (Nord) schließt eine ebenfalls herzustellende, bauzeitliche Wendeanlage an. Des Weiteren ist ein Teilstück der Planstraße B herzurichten; die Entwässerungsanlage im Endausbau, der Straßenbau als Baustraße.
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
- Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m
- Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m
- Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel
Gesamtwert des Auftrags: 6580702.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 51°7 sollen der westliche Abschnitt der Planstraße A sowie ein weiteres Teilstück der Planstraße F mit Anbindung an den vorhandenen Kreisverkehr vor dem sog. O-Werk, die Planstraße C, die Planstraße E (Nord) und die Planstraße I im Endausbau hergerichtet werden. Im Süden der Planstraße E (Nord) schließt eine ebenfalls herzustellende, bauzeitliche Wendeanlage an. Des Weiteren ist ein Teilstück der Planstraße B herzurichten; die Entwässerungsanlage im Endausbau, der Straßenbau als Baustraße.
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 51°7 sollen der westliche Abschnitt der Planstraße A sowie ein weiteres Teilstück der Planstraße F mit Anbindung an den vorhandenen Kreisverkehr vor dem sog. O-Werk, die Planstraße C, die Planstraße E (Nord) und die Planstraße I im Endausbau hergerichtet werden. Im Süden der Planstraße E (Nord) schließt eine ebenfalls herzustellende, bauzeitliche Wendeanlage an. Des Weiteren ist ein Teilstück der Planstraße B herzurichten; die Entwässerungsanlage im Endausbau, der Straßenbau als Baustraße.
- Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m
- Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m
- Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel
- ca. 930 m2 bituminöse Fahrbahnbefestigung gem. RSTO 12, BK 3.2/65,
- ca. 1.700 m2 Parkstreifenbefestigung aus Doppelverbundpflaster gem. RSTO 12, BK 1,0/55,
- ca. 9.500 m2 Gehwegbefestigung aus Beton-Rechteckpflaster 20/10/8 ,
- ca. 5.750 m Bordsteine (Hochbordsteine, Rundbordsteine und Tiefbordsteine) ,
- ca. 570 m Verlegung Straßenablaufleitungen aus PE100 DN 150 ,
- ca. 1.500 m3 Aushub für Straßenablaufleitungen ,
- ca. 800 m3 Aushub für Baumscheiben und Wurzelgräben ,
- ca. 600 m3 Aushub für Versorgungsleitungsgräben
- - 2.700 m PE 100 Abwasserrohre (DN 300 bis DN 1000)
- - 1.150 m Hausanschlussleitungen (PE 100)
- 70 St Entwässerungsschächte,
- 20.000 m³ Bodenaushub bis ca. 6,0 m Tiefe
- 13.300 m² Baugrubenverbau
- Erdarbeiten für Versorgungsleitungen
- Endausbau der Schächte der Drainageentwässerung
- entwässerungs- und versorgungstechnische Erschließung des Verbindungswegs nach Laer (befindet sich ebenfalls innerhalb des Projektgebietes)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: MARK 51°7 Opelring 1 Bochum
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-23 📅
Name: Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Blumenhorst 6
Postort: Stemwede
Postleitzahl: 32351
Land: Deutschland 🇩🇪 Minden-Lübbecke
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6580702.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.