Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI §53ff in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI für die Erweiterung der Marxheimer Grundschule in Hofheim.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marxheimer Grundschule Hofheim_TA I
MTK_MGS.10/2021_TA_I
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI §53ff in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI für die Erweiterung...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI §53ff in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI für die Erweiterung der Marxheimer Grundschule in Hofheim.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der Marxheimer Grundschule in Hofheim um einen Erweiterungsbau nach Passivhausstandard, in welchem eine Mensa und Räume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht werden können. Die gegenwärtig von rund 155 Schüler-/innen besuchte Schule steht unter Denkmalschutz und wurde in den Jahren 2003 bis 2005 saniert und erweitert. Zurzeit wird das Schulkinderhaus als Mensa genutzt; ebenfalls befindet sich ein Verwaltungs- und ein Schulhaus auf dem Gelände. Da die Bestandsbebauung der Marxheimer Schule unter Denkmalschutz steht, ist eine bauliche Erweiterung nur unter Einbeziehung der benachbarten und ebenfalls denkmalgeschützten Hofreite - welche sich im Eigentum des Kreises befindet - möglich. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses im Hinblick auf die geplante Schulerweiterung ist ein Rückbau der Hofanlage denkbar, sofern die Neubebauung die vorhandenen Strukturen beachtet und der Entwurf mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt wird.
Leistungsumfang: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI (2021) §53ff in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (2021) als stufenweise Beauftragung.
Zeitrahmen und Baukosten: Es wird angestrebt, die Planungen unmittelbar nach dem Vergabeverfahren (vsl. Januar 2022) zu beginnen. Der Ausführungszeitraum ist zwischen Herbst 2022 und Ende 2024 vorgesehen. Die anrechenbaren Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276:2018-12 belaufen sich auf ca. 3.230.000 Euro. Davon entfallen auf die Kostengruppe 400 ca. 1.285.000 Euro netto.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation und Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorhabenbezogenes Projektmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung und Innovation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Preis (Gewichtung): 30%
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 160 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bieter erfolgt nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge unter den Bewerbern, die geeignet sind, anhand der Bewertung der Referenzen unter...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bieter erfolgt nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge unter den Bewerbern, die geeignet sind, anhand der Bewertung der Referenzen unter Berücksichtigung der zum Nachweis geforderten Unterlagen.
A) Im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt es die gesetzten Mindestanforderungen zu erfüllen.
B) Jede wertungsfähige Referenz wird anhand von verschiedenen Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet. Die Details der Wertung können dem Teilnahmeantrag entnommen werden. Der Auftraggeber behält es sich vor, bei Abgabe von mehr als den geforderten drei Referenzen den Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen in die Bewertung einfließen zu lassen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen wird die Auswahl durch einen Losentscheid getroffen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen -...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu...”
Zusätzliche Informationen
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 9, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI. Weitere Details zum Projekt sowie zur Teilnahme am Verfahren können der Leistungsbeschreibung und dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Verbindliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und / oder GWB vorliegen.
- Verbindliche Eigenerklärung, über den Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Verbindliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und / oder GWB vorliegen.
- Verbindliche Eigenerklärung, über den Nachweis der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
- Verbindliche Eigenerklärung zur Eintragung im Handels-/ Partnerschaftsregister. Bei Unternehmen die nicht im Handels-/ Partnerschaftsregister eingetragen sind, ist stattdessen eine rechtsverbindliche Eigenerklärung zu Geschäftszweck und Vertreterregelung vorzulegen.
- Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für die geforderten Erklärungen/ Nachweise ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung
- Nachweis über das Vorliegen einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung
- Nachweis über das Vorliegen einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw. Bestätigung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren dem Tätigkeitsbereich in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
- Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
“Haftpflichtversicherung
- Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 1.500.000 EUR, für sonstige Schäden 500.000 EUR (jeweils pro...”
Haftpflichtversicherung
- Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 1.500.000 EUR, für sonstige Schäden 500.000 EUR (jeweils pro Schadensfall, min. 2-fache Jahresmaximierung).
Jahresumsatz
- Durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz von mindestens 100.000 EUR pro Jahr
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Personelle Leistungsfähigkeit
- Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen festangestellten Beschäftigten des Unternehmens zum Zeitpunkt der Abgabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Personelle Leistungsfähigkeit
- Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen festangestellten Beschäftigten des Unternehmens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags (2021) und in den beiden davor liegenden Jahren (2019 und 2020) mit Qualifikation und Berufserfahrung bezogen auf die ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen.
- Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Im Fall von Eignungsleihe sind die Angaben von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe vorzulegen.
- Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen werden die Angaben bei Bewerbergemeinschaften und/ oder bei Eignungsleihe addiert (kumulierte personelle Leistungsfähigkeit).
Referenzabfrage
Es sind 3 Referenzen abzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung bzw. Komplexität vergleichbar sind.
Die zur Verfügung gestellten Referenzblätter im Teilnahmeantrag müssen jeweils vollständig ausgefüllt werden. Die Prüfung der Referenzen erfolgt nur für die dort eingetragenen Projekte. Allgemeine Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz sollte in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Personelle Leistungsfähigkeit
- 3 festangestellte Ingenieure (mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Personelle Leistungsfähigkeit
- 3 festangestellte Ingenieure (mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im jährlichen Durchschnitt.
Referenzabfrage
Referenz Nr. 1:
- Realisierung eines Bildungsbaus
- Fertigstellung der beauftragten Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre (10/2011-heute)
Können die Mindestanforderungen erfüllt werden, wird die Referenz einer Punktewertung unterzogen. Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Punktewertung
- Art des Auftraggebers
- Projektgröße (BGF m²)
- Erbrachte Leistungsphasen
- Realisierte Anlagengruppen
- Referenz erfüllt den Passivhausstandard
- Referenz ist ein denkmalgeschütztes Gebäude
Referenz Nr. 2:
- Realisierung eins denkmalgeschützten Gebäudes
- Fertigstellung der beauftragten Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre (10/2011-heute)
Können die Mindestanforderungen erfüllt werden, wird die Referenz einer Punktewertung unterzogen. Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Punktewertung
- Art des Auftraggebers
- Gebäudetypus
- Projektgröße (BGF m²)
- Erbrachte Leistungsphasen
- Realisierte Anlagengruppen
Referenz Nr. 3:
- Realisierung eines Passivhauses
- Fertigstellung der beauftragten Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre (10/2011-heute)
Können die Mindestanforderungen erfüllt werden, wird die Referenz einer Punktewertung unterzogen. Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Punktewertung
- Art des Auftraggebers
- Integration von regenerativen Energiequellen
- Erstellung eines TGA-Konzepts in Bezug auf einen klimaneutralen Betrieb
- Projektgröße (BGF m²)
- Erbrachte Leistungsphasen
- Realisierte Anlagengruppen
Zusätzliches Mindestkriterium für alle Referenzen:
- Bei mindestens einer der vorgenannten Referenzen muss eine Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber oder durch einen Auftraggeber mit Anwendung des Vergaberechts erfolgt sein.
Insgesamt (Referenz 1-3) können max. 300Punkte erreicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweise bei der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft
- Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Hinweise bei der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft
- Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gibt es keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform.
- Von Bewerbergemeinschaften ist ein gemeinsamer Teilnahmeantrag auszufüllen. Die Bewerber müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel der anderen Mitglieder tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Bewerbergemeinschaftserklärung.
- Weiterhin sind verschiedene Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gesondert zu erbringen, dabei ist deutlich zu machen, welche Angaben von welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft stammen. Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
- Geforderte Eigenerklärungen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. von weiteren Unternehmen können im Teilnahmeantrag vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abgegeben werden.
Hinweise zum Einsatz von Nachunternehmern mit Eignungsleihe
- Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten Ressourcen/ Mittel von dritten Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
- Die Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft müssen in diesem Fall nachweisen, dass sie auf die Mittel des/ der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
- Die Eignung anderer Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft anstelle eigener Eignungsnachweise angibt. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für jedes andere Unternehmen auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV).
- Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Eine entsprechende unterzeichnete Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ist beizufügen.
- Auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise ist im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/ diesen anderen Unternehmen stammen.
- Erfüllt das dritte Unternehmen das/ die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“A) Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien...”
A) Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien der EU-Bekanntmachung ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung und bildet unter Zugrundelegung der Kriterien gemäß Ziffer II.2.8) der EU-Bekanntmachung die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der gemäß Ziffer II.2.8) der EU-Bekanntmachung angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren (vgl. § 75 Abs 6 VgV).
B) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnahmeanträge (und auch Angebote) in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit dem AG in deutscher Sprache erfolgt. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
C) Bewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen E-Mail-Adresse beim e-Vergabeportal DTVP zu registrieren.
D) Die über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) beinhalten alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich das zur Verfügung gestellten Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 01 zum Teilnahmeantrag), die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen mit Eignungsleihe (Anlage 02 zum Teilnahmeantrag) bzw. die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen ohne Eignungsleihe (Anlage 03 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden. Die in den vorgenannten Unterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind dabei zwingend mit Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
E) Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über das Kommunikationstool des e-Vergabeportals DTVP bis spätestens zum 05.11.2021 zu richten. Der AG behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. Es werden insbesondere keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform erteilte Auskünfte und/ oder Antworten maßgebend.
F) Der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Anlagen sind elektronisch und ausschließlich über die e-Vergabeplattform (DTVP) einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Die Abgabe in Papierform ist nicht zugelassen. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übertragung Ihres Teilnahmeantrags. Elektronische Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) ist der Bewerber und die zur Vertretung der Bewerbergemeinschaft berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen.
G) Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
H) Von der Vorlage weiterer als der beschriebenen Nachweise ist abzusehen. Weiterhin werden Firmenbroschüren nicht beachtet. Eine Kostenerstattung für die Erstellung der Bewerbung zur Teilnahme an o.g. Vergabeverfahren wird seitens des Auftraggebers nicht gewährt. Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an den Bewerber zurückgegeben.
I) Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
J) Bei Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/ oder Mitglied einer/ mehrerer Bieter-gemeinschaft/ en sowie von Unterauftragnehmern, wird der AG einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/ Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
K) Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6R0P8
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenplatz 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenplatz 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt
Ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenplatz 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 201-524361 (2021-10-12)
Ergänzende Angaben (2021-11-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 201-524361
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2021-11-12 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-11-22 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2021/S 221-583556 (2021-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-13) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 201-524361
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Marxheimer Grundschule Hofheim_TA I
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Telefon: +49 6192/2016142📞
E-Mail: emine.pamukci@mtk.org📧
Fax: +49 6192/2016801 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachpl. TA I
EX-Post-Bekanntmachung Marxheimer Schule - Fachpl. TA I
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168977.26 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marxheimer Schule Schulstr. 31 65719 Hofheim
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurden keine Angebote abgegeben.”
Auftragsvergabe
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G-Tec ingenieure GmbH
Postort: Siegen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 160 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168977.26 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37R7HX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151-125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Quelle: OJS 2022/S 086-233755 (2022-04-28)