Gegenstand der Maßnahme Assistierte Ausbildung – begleitende Phase nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III ist die Förderung junger Menschen und derer Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel — der Hinführung der Förderberechtigten zum Abschluss einer betrieblichen Ausbildung oder — der Fortsetzung und Abschluss einer betrieblichen Ausbildung ohne Unterstützung oder — der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach einer mit der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase unterstützten Einstiegsqualifizierung. Für den Erfolg der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase ist maßgeblich, ob der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden. Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung – begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase unberührt. Nach einem Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung kann die Assistierte Ausbildung – begleitende Phase im Bedarfsfall initiativ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsvermittlungsdienste
Referenznummer: 30-01.59.06-56-38-EU
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme Assistierte Ausbildung – begleitende Phase nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III ist die Förderung junger Menschen und derer Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel
— der Hinführung der Förderberechtigten zum Abschluss einer betrieblichen Ausbildung oder
— der Fortsetzung und Abschluss einer betrieblichen Ausbildung ohne Unterstützung oder
— der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach einer mit der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase unterstützten Einstiegsqualifizierung.
Für den Erfolg der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase ist maßgeblich, ob der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung – begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase unberührt.
Nach einem Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung kann die Assistierte Ausbildung – begleitende Phase im Bedarfsfall initiativ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Gegenstand der Maßnahme Assistierte Ausbildung – begleitende Phase nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III ist die Förderung junger Menschen und derer Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel
— der Hinführung der Förderberechtigten zum Abschluss einer betrieblichen Ausbildung oder
— der Fortsetzung und Abschluss einer betrieblichen Ausbildung ohne Unterstützung oder
— der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach einer mit der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase unterstützten Einstiegsqualifizierung.
Für den Erfolg der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase ist maßgeblich, ob der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung – begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase unberührt.
Nach einem Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung kann die Assistierte Ausbildung – begleitende Phase im Bedarfsfall initiativ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitsvermittlungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arbeitsvermittlungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-29 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 020-046126
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme Assistierte Ausbildung – begleitende Phase nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III ist die Förderung junger Menschen und derer Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel
— der Hinführung der Förderberechtigten zum Abschluss einer betrieblichen Ausbildung oder
— der Fortsetzung und Abschluss einer betrieblichen Ausbildung ohne Unterstützung oder
— der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach einer mit der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase unterstützten Einstiegsqualifizierung.
Für den Erfolg der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase ist maßgeblich, ob der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung – begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung – begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung – begleitende Phase unberührt.
Nach einem Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung kann die Assistierte Ausbildung – begleitende Phase im Bedarfsfall initiativ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Bezeichnung des Loses: Ibbenbüren und Lengerich
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung der unter II.1.4 beschriebenen Maßnahmen am Hauptstandort in Ibbenbüren und in einer Zweigstelle in Lengerich.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption: 1.8.2024-31.7.2027
Bezeichnung des Loses: Steinfurt
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Durchführung der unter II.1.4 beschriebenen Maßnahmen am Standort Steinfurt.
Bezeichnung des Loses: Greven und Emsdetten
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung der unter II.1.4 beschriebenen Maßnahmen am Hauptstandort in Greven und in einer Zweigstelle in Emsdetten.
Bezeichnung des Loses: Rheine
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Durchführung der unter II.1.4 beschriebenen Maßnahmen am Standort Rheine.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (Ausschlusskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachliche Eignung
Es liegt eine Trägerzertifizierung vor.
Der Bieter verfügt über Kenntnisse des Systems der Ausbildungsförderung sowie über Kenntnisse der Arbeitsförderung und kann seine Erfahrung damit darstellen.
Der Bieter und/oder das eingesetzte Personal verfügt über Erfahrungen in der zu vergebenen Leistung oder einer vergleichbaren Leistung (AsA, BvB, BvBpro, BaE, abH, bbA, BerEb oder Reha-Ausbildung).
Der Bieter verfügt über Kenntnisse der Vermittlung berufsübergreifender Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen, Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit, sowie Kenntnisse der Berufsbegleitung zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Beschäftigung.
Das vom Bieter eingesetzte Personal verfügt über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikationen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Teile der Maßnahme sind auch (z. B. aufgrund der Corona Pandemie) in alternativer Lernform durchzuführen. Der Bieter muss im Konzept (Bieterfragebogen) angeben, welche Teilleistungen in alternativen Lernformen durchgeführt werden können. Mit Angabe der Teilleistungen erklärt der Bieter, dass auch bei Durchführung in alternativer Lernform die Anforderungen des SGB II und SGB III, der AZAV und die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt sind.
Teile der Maßnahme sind auch (z. B. aufgrund der Corona Pandemie) in alternativer Lernform durchzuführen. Der Bieter muss im Konzept (Bieterfragebogen) angeben, welche Teilleistungen in alternativen Lernformen durchgeführt werden können. Mit Angabe der Teilleistungen erklärt der Bieter, dass auch bei Durchführung in alternativer Lernform die Anforderungen des SGB II und SGB III, der AZAV und die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, folgende Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachzufordern
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors in die Wertung eingehen.
— Raumkonzept/Ausstattung, Gewichtungsfaktor 2,
— Personalkonzept, Gewichtungsfaktor 4,
— Netzwerkarbeit, Gewichtungsfaktor 2,
— Diversity Management, Gewichtungsfaktor 2,
— Dokumentation, Gewichtungsfaktor 1,
— Ausbildungsbegleitung, Gewichtungsfaktor 4,
— Zusammenwirken aller Beteiligten, Gewichtungsfaktor 4,
— Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses bzw. der Einstiegsqualifizierung, Gewichtungsfaktor 4,
— Sicherung des Ausbildungsabschlusses, Gewichtungsfaktor 4,
— Übergang in Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung, Gewichtungsfaktor 3,
— Nachgehende Betreuung, Gewichtungsfaktor 3,
— Betriebsbetreuung, Gewichtungsfaktor 3,
— Stütz- und Förderunterricht, Gewichtungsfaktor 3.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2-4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2-4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Für die einzelnen Wertungsbereiche werden jeweils 1 bis 3 Punkte vergeben.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 117 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebote werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung 4 Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 117 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebote werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung 4 Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 30 Punkten gewertet.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung 4 Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung 4 Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Anschließend werden die so ermittelten Wertungspunkte für Qualität und Preis zusammengezählt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtwertung.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2021/S 020-046126 (2021-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme Assistierte Ausbildung — begleitende Phase nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i.V.m. §§ 74 und 75 SGB III ist die Förderung junger Menschen und derer Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel
— der Hinführung der Förderberechtigten zum Abschluss einer betrieblichen Ausbildung oder
— der Fortsetzung und Abschluss einer betrieblichen Ausbildung ohne Unterstützung oder
— der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach einer mit der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase unterstützten Einstiegsqualifizierung.
Für den Erfolg der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase ist maßgeblich, ob der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung — begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase unberührt.
Nach einem Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung kann die Assistierte Ausbildung - begleitende Phase im Bedarfsfall initiativ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Gegenstand der Maßnahme Assistierte Ausbildung — begleitende Phase nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i.V.m. §§ 74 und 75 SGB III ist die Förderung junger Menschen und derer Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel
— der Hinführung der Förderberechtigten zum Abschluss einer betrieblichen Ausbildung oder
— der Fortsetzung und Abschluss einer betrieblichen Ausbildung ohne Unterstützung oder
— der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach einer mit der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase unterstützten Einstiegsqualifizierung.
Für den Erfolg der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase ist maßgeblich, ob der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung — begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase unberührt.
Nach einem Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung kann die Assistierte Ausbildung - begleitende Phase im Bedarfsfall initiativ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 465 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Weitere Hinweise zur Wertung:
Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors in die Wertung eingehen.
— Raumkonzept/Ausstattung, Gewichtungsfaktor 2,
— Personalkonzept, Gewichtungsfaktor 4,
— Netzwerkarbeit, Gewichtungsfaktor 2,
— Diversity Management, Gewichtungsfaktor 2,
— Dokumentation, Gewichtungsfaktor 1,
— Ausbildungsbegleitung, Gewichtungsfaktor 4,
— Zusammenwirken aller Beteiligten, Gewichtungsfaktor 4,
— Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses bzw. der Einstiegsqualifizierung, Gewichtungsfaktor 4,
— Sicherung des Ausbildungsabschlusses, Gewichtungsfaktor 4,
— Übergang in Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung, Gewichtungsfaktor 3,
— Nachgehende Betreuung, Gewichtungsfaktor 3,
— Betriebsbetreuung, Gewichtungsfaktor 3
— Stütz- und Förderunterricht, Gewichtungsfaktor 3.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2 - 4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Für die einzelnen Wertungsbereiche werden jeweils 1 bis 3 Punkte vergeben.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 117 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebote werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 30 Punkten gewertet.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Anschließend werden die so ermittelten Wertungspunkte für Qualität und Preis zusammengezählt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtwertung.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29GFK
Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors in die Wertung eingehen.
— Raumkonzept/Ausstattung, Gewichtungsfaktor 2,
— Personalkonzept, Gewichtungsfaktor 4,
— Netzwerkarbeit, Gewichtungsfaktor 2,
— Diversity Management, Gewichtungsfaktor 2,
— Dokumentation, Gewichtungsfaktor 1,
— Ausbildungsbegleitung, Gewichtungsfaktor 4,
— Zusammenwirken aller Beteiligten, Gewichtungsfaktor 4,
— Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses bzw. der Einstiegsqualifizierung, Gewichtungsfaktor 4,
— Sicherung des Ausbildungsabschlusses, Gewichtungsfaktor 4,
— Übergang in Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung, Gewichtungsfaktor 3,
— Nachgehende Betreuung, Gewichtungsfaktor 3,
— Betriebsbetreuung, Gewichtungsfaktor 3
— Stütz- und Förderunterricht, Gewichtungsfaktor 3.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2 - 4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Für die einzelnen Wertungsbereiche werden jeweils 1 bis 3 Punkte vergeben.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 117 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebote werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 30 Punkten gewertet.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Anschließend werden die so ermittelten Wertungspunkte für Qualität und Preis zusammengezählt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtwertung.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29GFK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme Assistierte Ausbildung — begleitende Phase nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i.V.m. §§ 74 und 75 SGB III ist die Förderung junger Menschen und derer Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel
— der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach einer mit der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase unterstützten Einstiegsqualifizierung.
Für den Erfolg der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase ist maßgeblich, ob der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung — begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung — begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase unberührt.
Nach einem Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung kann die Assistierte Ausbildung - begleitende Phase im Bedarfsfall initiativ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Durchführung der unter II.1.4) beschriebenen Maßnahmen am…
… Hauptstandort in Ibbenbüren und in einer Zweigstelle in Lengerich.
… Standort Steinfurt.
… Hauptstandort in Greven und in einer Zweigstelle in Emsdetten.
… Standort Rheine.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-30 📅
Name: Lernen fördern e. V.
Postort: Ibbenbüren
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland 🇩🇪 Steinfurt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 226 800 EUR 💰
468 000 EUR 💰
302 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
— Betriebsbetreuung, Gewichtungsfaktor 3
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2 - 4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2 - 4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 117 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebote werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 117 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebote werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt