Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind mehr als 3 Bewerber geeignet, werden entsprechend nachfolgender Kriterien Punkte vergeben. Nur die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichstand auf Platz 3 werden alle auf Platz 3 liegenden Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Auswahlkriterium 1. „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ (Gewichtung: max. 20 Punkte)
Gewertet wird der gemittelte des sich bewerbenden Unternehmens im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (Gutachten zur Grundwassermodellierung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— 4 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von weniger als 100 000 EUR,
— 8 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 100 000 EUR und 150 000 EUR,
— 12 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 150 000 EUR und 200 000 EUR,
— 16 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 200 000 EUR und 250 000 EUR,
— 20 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 300 000 EUR.
Auswahlkriterium 2. „technische Leistungsfähigkeit“ (Gewichtung: max. 80 Punkte)
Gewertet werden maximal fünf Referenzen, die die Anforderungen nach III.1.2) TL2 erfüllen. Dabei werden je Referenz wie folgt Punkte vergeben, wenn die Referenz nachfolgend bezeichneten Leistungen umfassen bzw. Eigenschaften aufweisen:
— Grundwasserentnahmen/-fassungen bzw. Grundwasserbewirtschaftung (Polderung) (3 Punkte je Referenz),
— Grundwassermodelle in Bergsenkungsgebieten (2 Punkte je Referenz),
— Bebauung mit Unterkellerung bzw. sonstigen unterirdischen Anlagen, Bauwerke etc. (2 Punkte je Referenz),
— Koppelung mit oberirdischen Gewässer (3 Punkte je Referenz),
— Instationäre Modellierung (3 Punkte je Referenz),
— Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse (2 Punkte je Referenz),
— Bebauung mit Unterkellerung bzw. sonstigen unterirdischen Anlagen, Bauwerke etc. (2 Punkte je Referenz),
— Koppelung mit oberirdischen Gewässer (3 Punkte je Referenz),
— Instationäre Modellierung (3 Punkte je Referenz),
— Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse (2 Punkte je Referenz),
— Erstellung eines Grundwassermonitoringkonzeptes (1 Punkte je Referenz).