Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG/ARGE vorzulegen:
Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben.
- Wertbar sind max. 3 Referenzobjekte im Zeitraum der letzten 10 Jahre
Der Beginn der gewählten Referenz ist das Datum der Auftragserteilung und als Bearbeitungsende gilt das Datum der rechtsgeschäftlichen Abnahme.
Ein Referenzobjekt kann sowohl für eine, wie auch mehrere Wertungskriterien in Frage kommen, wenn Sie die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Mit den drei gewählten Referenzobjekten sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1. Für alle Referenzobjekte ist mindestens ein Themenschwerpunkt im Rahmen eines Gurtachtens erarbeitet worden (s. auch Bewerbungsboden F1.1):
- Grundwasserbetrachtung
- Folgen des Klimawandels
- Strukturgutachten der Wasserversorgung
- Finanzielle Betrachtung der Wasserpreiskalkulation/Gebührenkalkulation
2. Mit mindestens einem Referenzobjekt sind Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
3. Bei mindestens einem Referenzprojekt handelt es sich um ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt.
Es erfolgt ein Ausschluss, sofern diese drei Mindestanforderungen nicht in mindestens einem Referenzobjekt nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einer wertbaren Mindestanforderung erhält jeweils die angegebenen Wertungspunkte; es sind somit insgesamt 75 Punkte möglich.
Zusatzpunkte werden vergeben, wenn es sich bei dem Referenzprojekt um ein Projekt in der saarländischen Wasserversorgung handelt (maximal 15 Punkte).
Maximal 9) Punkte können erzielt werden.
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (Personalstärke):
Hierfür ist die Anzahl der Mitarbeiter mit jeweiliger Qualifikation zu benennen.
Zur Wertung ist die aktuelle Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter im technischen Bereich zur Bearbeitung und Betreuung der Maßnahme entscheidend.
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist zu erbringen.
Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter: 5 Personen, 5 Punkte Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter: > 5 Personen, 10 Punkte Maximal 10 Wertungspunkte können erzielt werden.
Örtliche Präsenz:
x < 50 km, 20 Punkte; 50 km ≤ x < 150 km, 10Punkte; x ≥ 150 km, 0 Punkte Maximal 20 Wertungspunktekönnen erreicht werden.
Insgesamt können130 Punkte erreicht werden.