Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer über den Bezug von Softwarepflegeleistungen (Lieferung neuer Programmstände, Softwaresupport, Störungsbeseitigung) für bereits durch die BWI in der Vergangenheit erworbene Lizenzen der Klassenraummanagementsoftware MasterSolution SUITE XL des Herstellers Mastersolution AG (Bestandslizenzen) für die Bundeswehr. Die Softwarepflegeleistungen werden benötigt, da der bisherige Softwarepflege-Vertrag Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist. Zudem soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die bisherigen Lizenzen aufzustocken und dafür ebenfalls Softwarepflegeleistungen beziehen zu können. Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Wartung und -Reparatur
Referenznummer: 1279-MW-Mastersolution
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer über den Bezug von Softwarepflegeleistungen (Lieferung neuer Programmstände, Softwaresupport, Störungsbeseitigung) für bereits durch die BWI in der Vergangenheit erworbene Lizenzen der Klassenraummanagementsoftware MasterSolution SUITE XL des Herstellers Mastersolution AG (Bestandslizenzen) für die Bundeswehr. Die Softwarepflegeleistungen werden benötigt, da der bisherige Softwarepflege-Vertrag Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist.
Zudem soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die bisherigen Lizenzen aufzustocken und dafür ebenfalls Softwarepflegeleistungen beziehen zu können.
Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer über den Bezug von Softwarepflegeleistungen (Lieferung neuer Programmstände, Softwaresupport, Störungsbeseitigung) für bereits durch die BWI in der Vergangenheit erworbene Lizenzen der Klassenraummanagementsoftware MasterSolution SUITE XL des Herstellers Mastersolution AG (Bestandslizenzen) für die Bundeswehr. Die Softwarepflegeleistungen werden benötigt, da der bisherige Softwarepflege-Vertrag Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist.
Zudem soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die bisherigen Lizenzen aufzustocken und dafür ebenfalls Softwarepflegeleistungen beziehen zu können.
Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer über den Bezug von Softwarepflegeleistungen (Lieferung neuer Programmstände, Softwaresupport, Störungsbeseitigung) für bereits durch die BWI in der Vergangenheit erworbene Lizenzen der Klassenraummanagementsoftware MasterSolution SUITE XL des Herstellers Mastersolution AG (Bestandslizenzen) für die Bundeswehr. Die Softwarepflegeleistungen werden benötigt, da der bisherige Softwarepflege-Vertrag Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer über den Bezug von Softwarepflegeleistungen (Lieferung neuer Programmstände, Softwaresupport, Störungsbeseitigung) für bereits durch die BWI in der Vergangenheit erworbene Lizenzen der Klassenraummanagementsoftware MasterSolution SUITE XL des Herstellers Mastersolution AG (Bestandslizenzen) für die Bundeswehr. Die Softwarepflegeleistungen werden benötigt, da der bisherige Softwarepflege-Vertrag Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist.
Zudem soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die bisherigen Lizenzen aufzustocken und dafür ebenfalls Softwarepflegeleistungen beziehen zu können.
Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren.
Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren.
Bezeichnung des Loses: Softwarepflegeleistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Da der ursprüngliche Softwarepflege-Vertrag ausgelaufen ist, sollen mit Los 1 der gegenständlichen Ausschreibung die nötigen Softwarepflegeleistungen für die 6075 Bestandslizenzen als Mindestabnahmemenge beschafft werden. Optional sollen zusätzliche Softwarepflegeleistungen für die mit Los 2 optional zu beschaffenden zusätzlichen Softwarelizenzen beschafft werden.
Da der ursprüngliche Softwarepflege-Vertrag ausgelaufen ist, sollen mit Los 1 der gegenständlichen Ausschreibung die nötigen Softwarepflegeleistungen für die 6075 Bestandslizenzen als Mindestabnahmemenge beschafft werden. Optional sollen zusätzliche Softwarepflegeleistungen für die mit Los 2 optional zu beschaffenden zusätzlichen Softwarelizenzen beschafft werden.
Zu beachten ist, dass der Support für die Bestandslizenzen bereits seit 01.01.2021 nicht mehr besteht. Seit diesem Zeitpunkt bis zur Beauftragung eines neuen Auftragnehmers besteht daher eine Versorgungslücke. In diesem Zeitraum werden aller Voraussicht nach neue Programmstände der Software MasterSolution SUITE XL veröffentlicht. Die Lizenzen befinden sich aktuell auf dem Stand Version 14.0. Es ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass trotz der Unterbrechung in der Softwarepflege die 6.075 im Bestand befindlichen Lizenzen auch für neuere Versionen weiterhin genutzt werden können. Hierzu muss beim Hersteller eine entsprechende Berechtigung erworben werden. Die Kosten hierfür sind vom Bieter im Leistungsverzeichnis in die Preisposition Ziffer 1.1.1 Softwarepflegeleistungen 1. Jahr (Grundlaufzeit) Bestandslizenzen einzukalkulieren.
Zu beachten ist, dass der Support für die Bestandslizenzen bereits seit 01.01.2021 nicht mehr besteht. Seit diesem Zeitpunkt bis zur Beauftragung eines neuen Auftragnehmers besteht daher eine Versorgungslücke. In diesem Zeitraum werden aller Voraussicht nach neue Programmstände der Software MasterSolution SUITE XL veröffentlicht. Die Lizenzen befinden sich aktuell auf dem Stand Version 14.0. Es ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass trotz der Unterbrechung in der Softwarepflege die 6.075 im Bestand befindlichen Lizenzen auch für neuere Versionen weiterhin genutzt werden können. Hierzu muss beim Hersteller eine entsprechende Berechtigung erworben werden. Die Kosten hierfür sind vom Bieter im Leistungsverzeichnis in die Preisposition Ziffer 1.1.1 Softwarepflegeleistungen 1. Jahr (Grundlaufzeit) Bestandslizenzen einzukalkulieren.
Die Softwarepflegeleistungen umfassen:
- Lieferung neuer Programmstände
- Softwaresupport
- Störungsbeseitigung
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Zuschlagsmitteilung beim Auftragnehmer in Kraft und wird zunächst für eine feste Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt somit 48 Monate.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Zuschlagsmitteilung beim Auftragnehmer in Kraft und wird zunächst für eine feste Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt somit 48 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"), vgl. Ziffer II.2.7)
Bezeichnung des Loses: Softwarelizenzen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mit Los 2 dieser Ausschreibung soll die Möglichkeit geschaffen werden, optional weitere Lizenzen der Software MasterSolution SUITE XL aufzustocken.
Beschreibung der Optionen:
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"), vgl. Ziffer II.2.7)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter muss über Personal verfügen, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, der für die fachliche und umfassende Bewältigung der mit der Erbringung der Leistungen verbundenen fachlichen Aufgaben erforderlich ist.
Der Bieter muss über Personal verfügen, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, der für die fachliche und umfassende Bewältigung der mit der Erbringung der Leistungen verbundenen fachlichen Aufgaben erforderlich ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: entfällt
Dieser Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt 48 Monate.
Dieser Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt 48 Monate.
Es werden folgende Leistungen beschafft:
Los 1: Softwarepflegeleistungen (geschätzter Auftragswert: 570.491,00 EUR; Obergrenze: 855.736,00 EUR)
Los 2: Softwarelizenzen (geschätzter Auftragswert: 39.522,00 EUR; Obergrenze: 59.283,00 EUR)
Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein geschätzes Volumen für eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (2 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) ermittelt. Die Mindestabnahmemengen und optionalen Abnahmemengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden Bundeswehr ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe bis zu einem 1,5 fachen des geschätzten Abnahmevolumens zu tätigen. Somit ergibt sich für beide Lose ein geschätzter Gesamtauftragswert in Höhe von 610.013,00 EUR netto und eine maximale Gesamt-Obergrenze in Höhe von 915.019,50 EUR netto.
Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein geschätzes Volumen für eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (2 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) ermittelt. Die Mindestabnahmemengen und optionalen Abnahmemengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden Bundeswehr ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe bis zu einem 1,5 fachen des geschätzten Abnahmevolumens zu tätigen. Somit ergibt sich für beide Lose ein geschätzter Gesamtauftragswert in Höhe von 610.013,00 EUR netto und eine maximale Gesamt-Obergrenze in Höhe von 915.019,50 EUR netto.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 (GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 (GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 (GWB) bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 (GWB) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 (GWB). § 134 Absatz 1 Satz 2 (GWB) bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 220-579013 (2021-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Da der ursprüngliche Softwarepflege-Vertrag ausgelaufen ist, sollen mit Los 1 der gegenständlichen Ausschreibung die nötigen Softwarepflegeleistungen für die 6075 Bestandslizenzen als Mindestabnahmemenge beschafft werden. Optional sollen zusätzliche Softwarepflegeleistungen für die mit Los 2 optional zu beschaffenden zusätzlichen Softwarelizenzen beschafft werden. Zu beachten ist, dass der Support für die Bestandslizenzen bereits seit 01.01.2021 nicht mehr besteht. Seit diesem Zeitpunkt bis zur Beauftragung eines neuen Auftragnehmers besteht daher eine Versorgungslücke. In diesem Zeitraum werden aller Voraussicht nach neue Programmstände der Software MasterSolution SUITE XL veröffentlicht. Die Lizenzen befinden sich aktuell auf dem Stand Version 14.0. Es ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass trotz der Unterbrechung in der Softwarepflege die 6.075 im Bestand befindlichen Lizenzen auch für neuere Versionen weiterhin genutzt werden können. Hierzu muss beim Hersteller eine entsprechende Berechtigung erworben werden. Die Kosten hierfür sind vom Bieter im Leistungsverzeichnis in die Preisposition Ziffer 1.1.1 Softwarepflegeleistungen 1. Jahr (Grundlaufzeit) Bestandslizenzen einzukalkulieren. Die Softwarepflegeleistungen umfassen: - Lieferung neuer Programmstände - Softwaresupport - Störungsbeseitigung Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Da der ursprüngliche Softwarepflege-Vertrag ausgelaufen ist, sollen mit Los 1 der gegenständlichen Ausschreibung die nötigen Softwarepflegeleistungen für die 6075 Bestandslizenzen als Mindestabnahmemenge beschafft werden. Optional sollen zusätzliche Softwarepflegeleistungen für die mit Los 2 optional zu beschaffenden zusätzlichen Softwarelizenzen beschafft werden. Zu beachten ist, dass der Support für die Bestandslizenzen bereits seit 01.01.2021 nicht mehr besteht. Seit diesem Zeitpunkt bis zur Beauftragung eines neuen Auftragnehmers besteht daher eine Versorgungslücke. In diesem Zeitraum werden aller Voraussicht nach neue Programmstände der Software MasterSolution SUITE XL veröffentlicht. Die Lizenzen befinden sich aktuell auf dem Stand Version 14.0. Es ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass trotz der Unterbrechung in der Softwarepflege die 6.075 im Bestand befindlichen Lizenzen auch für neuere Versionen weiterhin genutzt werden können. Hierzu muss beim Hersteller eine entsprechende Berechtigung erworben werden. Die Kosten hierfür sind vom Bieter im Leistungsverzeichnis in die Preisposition Ziffer 1.1.1 Softwarepflegeleistungen 1. Jahr (Grundlaufzeit) Bestandslizenzen einzukalkulieren. Die Softwarepflegeleistungen umfassen: - Lieferung neuer Programmstände - Softwaresupport - Störungsbeseitigung Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mit Los 2 dieser Ausschreibung soll die Möglichkeit geschaffen werden, optional weitere Lizenzen der Software MasterSolution SUITE XL aufzustocken. Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mit Los 2 dieser Ausschreibung soll die Möglichkeit geschaffen werden, optional weitere Lizenzen der Software MasterSolution SUITE XL aufzustocken. Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-22 📅
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pennefeldsweg 10
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2286888-275📞
E-Mail: projektbuero.bonn@bechtle.com📧
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 005-008812 (2022-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1825-CK-SW-Pflege der SW Mastersolution
Referenznummer: 1825-CK-SW-Pflege der SW Mastersolution
Kurze Beschreibung:
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Überlassung zeitlich unbefristeter Überlassung und zur Erbringung von Softwarepflege und Supportleistungen für das Produkt Mastersolution Suite XL im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Überlassung zeitlich unbefristeter Überlassung und zur Erbringung von Softwarepflege und Supportleistungen für das Produkt Mastersolution Suite XL im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 611 348 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die geschätzte Menge ergibt sich aus Ziffer 5 des
Rahmenvertrages "Voraussichtliches Abrufvolumen und
Volumenobergrenze".
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Postleitzahl: 80637
Stadt: München
Postleitzahl: 53380
53117
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einmalige optionale Verlängerung von einem Jahr
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 1 x 12 Monate
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 611 348 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SanData EDv Systemhaus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 133 537 392
Postanschrift: Emmericher Str. 17
Postleitzahl: 90411
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.otto@sandata.de📧
Telefon: +49 9119523235📞
Fax: +49 911952249 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BWI GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80159-61
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de📧
Telefon: +49 22259880📞
Fax: +49 2225988103368 📠
URL: https://www.bwi.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 579013-2021
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlauf verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlauf verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 204-701590 (2025-10-22)