Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Materialbeschaffung für die Herstellung Taktiles Leitsystem und Gefahrraumschraffuren am Hbf Köln
21FÜ51659”
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Bausteine📦
Kurze Beschreibung:
“Materialbeschaffung für die Herstellung Taktiles.
Leitsystem und Gefahrraumschraffuren am Hbf Köln.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bausteine📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Raum Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Materialbeschaffung für die Herstellung Taktiles Leitsystem und Gefahrraumschraffuren am Hbf Köln.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anhang B1_Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Anhang B2_Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anhang B1_Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Anhang B2_Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Ein Handelsregisterauszug, der nicht älter als ein Jahr ist, ist mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anhang B1_Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Anhang B2_Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anhang B1_Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Anhang B2_Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (Anhang B5 in den Vergabeunterlagen).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-08
10:00 📅
“Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 060-152764 (2021-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Materialbeschaffung für die Herstellung Taktiles — Leitsystem und Gefahrraumschraffuren am Hbf Köln.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Materialbeschaffung für die Herstellung Taktiles — Leitsystem und Gefahrraumschraffuren am Hbf Köln.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 060-152764
Auftragsvergabe
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Titel:
“Materialbeschaffung für die Herstellung Taktiles Leitsystem und Gefahrraumschraffuren am Hbf Köln”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-20 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 079-204240 (2021-04-20)