Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Materialien für Bodenbeläge und Bauchemie
DL 17/21
Produkte/Dienstleistungen: Fußbodenbeläge📦
Kurze Beschreibung: Materialien für Bodenbeläge und Bauchemie.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Silikone in Primärformen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Klebstoffe📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fußbodenbeläge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feste Fußbodenbeläge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Doppelböden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Linoleum📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geknüpfte textile Fußbodenbeläge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Getuftete textile Fußbodenbeläge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Textile Fußbodenbeläge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Malerpinsel📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung aus. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung aus. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Materialien für den Bereich Bodenbeläge und Bauchemie an die Charité-Standorte CCM, CVK und CBF für den Zeitraum 1.6.2021 — 31.5.2022.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geringste Lieferzeit — Bodenbeläge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geringste Lieferzeit — Bauchemie
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) und des Jahresumsatzes (netto) mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) und des Jahresumsatzes (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Vergleichbare Leistungen sind Lieferleistungen von Materialien für den Bereich Bodenbeläge und Bauchemie.
2. Unternehmensreferenzen (2018 — 03/2021): Nachzuweisen sind Unternehmensreferenzen über aktuelle oder früher ausgeführte vergleichbare Leistungen im Zeitraum 2018 — 03/2021.
Vergleichbare Leistungen sind Lieferleistungen von Materialien für den Bereich Bodenbeläge und Bauchemie.
3. Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung.
Hinweis: Sollten die erforderlichen Deckungssummen zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber / Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung, die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.
“Zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein unternehmensweiter Gesamtjahresumsatz in Höhe von mind. 200 000 EUR (netto) in jedem Jahr der letzten 3...”
Zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein unternehmensweiter Gesamtjahresumsatz in Höhe von mind. 200 000 EUR (netto) in jedem Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Des Weiteren ist ein Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von mind. 100 000 EUR (netto) in jedem Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) nachzuweisen.
Zu Eignungskriterium 2: Gefordert sind mind. 3 Unternehmensreferenzen über die genannten vergleichbaren Leistungen.
Jede der 3 Unternehmensreferenzen muss einen Auftragswert von mehr als 50 000 EUR (brutto) pro Jahr aufweisen.
Zu Eignungskriterium 3: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
a) Sachschäden bis zu 2 500 000 EUR je Schadensereignis sowie
b) Personenschäden bis zu 2 500 000 EUR je Schadensereignis.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité — Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: März 2022.
Zusätzliche Informationen
“Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung...”
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher / ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2021/S 065-163400 (2021-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-17) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung aus. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung aus. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Materialien für den Bereich Bodenbeläge und Bauchemie an die Charité-Standorte CCM, CVK und CBF für den Zeitraum 1.6.2021 - 31.5.2022.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 065-163400
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: DL 17/21
Titel: Materialien für Bodenbeläge und Bauchemie
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Ein Auftrag wurde nicht vergeben.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 098-254629 (2021-05-17)