MC-ICP Massenspektrometer

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel

MC-ICP Massenspektrometer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-01 Auftragsbekanntmachung
2021-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer
Referenznummer: 0005-2021
Kurze Beschreibung: MC-ICP Massenspektrometer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Massenspektrometer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Postleitzahl: 24148
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.geomar.de 🌏
E-Mail: mmix@geomar.de 📧
Telefon: +49 431-600-2558 📞
Fax: +49 431-600-1525 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1775cfa399b-c489b316736a779 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-058539
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfrist: Beginn: mit Zuschlagserteilung, Ende: spätestens 7 Monate nach Zuschlagserteilung

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung und Installation eines MC-ICP Massenspektrometers.
Dauer: 7 Monate
Zusätzliche Informationen:
Ausführungsfrist:
Beginn: mit Zuschlagserteilung,
Ende: spätestens 7 Monate nach Zuschlagserteilung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanfoschung Kiel
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Formblatt),
— Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt),
— Technisches Datenblatt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
Internetadresse: www.geomar.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1775cfa399b-c489b316736a779 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerber-/Bieterfragen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bewerber-/Bieterfragen wird auf den 24.2.2021 festgelegt.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden
In einem Fragen- und Antwortenkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Fragen- und Antwortenkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bewerber-/Bieterfrage, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss allen Bewerbern bzw. Bieter über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat
(§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
Verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 025-058539 (2021-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 084-215185
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 025-058539
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfrist: — Beginn: mit Zuschlagserteilung, — Ende: spätestens 7 Monate nach Zuschlagserteilung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
— Beginn: mit Zuschlagserteilung,
— Ende: spätestens 7 Monate nach Zuschlagserteilung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-29 📅
Name: Nu Instruments Ltd
Postanschrift: Unit 74 Clywedog Road south Wrexham LL13 9XS
Postort: Wrexham
Postleitzahl: LL13 9XS
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧
Flintshire and Wrexham 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 084-215185 (2021-04-26)