Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine offline Mediaagentur für die nächsten max. 4 Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den klassischen Medien (Print, Funk, OOH und TV) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medialeistungen Offline
VOL2021- 0005
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine offline Mediaagentur für die nächsten max. 4 Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten...”
Kurze Beschreibung
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine offline Mediaagentur für die nächsten max. 4 Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den klassischen Medien (Print, Funk, OOH und TV) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 7 100 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Suhl, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine offline Mediaagentur für die nächsten max. 4 Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine offline Mediaagentur für die nächsten max. 4 Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den klassischen Medien (Print, Funk, OOH und TV) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorlage einschlägiger Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung im Staat der Niederlassung gemäß Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU; Bewerber mit Sitz in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorlage einschlägiger Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung im Staat der Niederlassung gemäß Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU; Bewerber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, haben einen Handelsregisterauszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate ist.
Eigenerklärung über das nichtvorliegen von Verstößen gegen §§ 123, 124 GWB in Verbindung mit § 48 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung,
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung,
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten für den Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer,
— Vorlage des Formblatt über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Vorlage der Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Beschreibung der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bieters bei der Buchung und dem Controlling von Online-Werbekampagnen (Referenzprojekte),
— Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Beschreibung der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bieters bei der Buchung und dem Controlling von Online-Werbekampagnen (Referenzprojekte),
— Beschreibung der allgemeinen Fähigkeit zur Erbringung der geforderten Dienstleistung in Bezug auf Humanressourcen,
— Beschreibung der technischen Ressourcen,
— Beschreibung (Eigenerklärung) und ggf. Nachweis der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherungskonzept), insbesondere des Organisationsprinzips, um Betriebsabläufe und komplexe Auftragssituationen qualitäts- und termingerecht realisieren zu können,
— Benennung eines Ansprechpartners und eines Stellvertreters (Eigenerklärung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die folgenden, nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die folgenden, nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Es steht dem Bieter frei, die Unterlagen bereits mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Der Auftraggeber fordert nur den Bestbieter auf, die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb der Frist von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt. Werden die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Frist (5 Werktage) rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise für das Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden vom Bestbieter gefordert:
— Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung des AN unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG, Anlage 15),
— Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle zur Einhaltung der Tariftreue/Mindestentgelte und der Entgeltgleichheit verpflichtet (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Anlage 16),
— Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG den Nachunternehmer die Bestimmung zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG auferlegt (Anlage 17),
— Nachunternehmererklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage 18),
— Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 19).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/inneres/vergabekammer_vergabeangelegenheiten/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: vergabekam-mer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zu-schlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 109-287165 (2021-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7 100 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 109-287165
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VOL2021- 0005
Titel: Medialeistungen Offline
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TERRITORY MEDIA GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 100 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 100 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: vergabekam-mer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zu-schlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 233-614155 (2021-11-26)