Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Ausführung von Abbrucharbeiten“ sowie „Asbest- und Schadstoffarbeiten“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Ausführung von Abbrucharbeiten“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nach folgender Maßgabe:
> 1,5 Mio. EUR: 1 Punkt
> 3 Mio. EUR: 2 Punkte
> 5 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor dem 1.1.2018: 1 Punkt
Zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2019: 2 Punkte
Ab dem 1.1.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung weiterhin eine besondere Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung. Für jedes nachfolgend aufgeführte Kriterium, das das vorgelegte Referenzprojekt erfüllt, wird jeweils ein Punkt vergeben. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet:
(1) Abbruch / Teilabbruch einer größeren baulichen Anlage, z. B. Krankenhaus, Schule, Universität, Forschungseinrichtung (1 Punkt)
(2) Abbruch von Gebäudeteilen in unmittelbarer Nachbarschaft zu in Betrieb befindlichen Gebäudeteilen (1 Punkt)
(3) Abbruchmaßnahme mit provisorischem Abschluss / Witterungsschutz aufgrund angrenzender im Betrieb befindlicher und zu erhaltender Gebäudeteile (darunter bzw. anschließend) (1 Punkt)
(4) Abbruch mit erhöhter Anforderung an erschütterungsarme / staubarme Umsetzung (1 Punkt)
b) Referenz „Asbest- und Schadstoffarbeiten“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nach folgender Maßgabe:
> 1,5 Mio. EUR: 1 Punkt
> 3 Mio. EUR: 2 Punkte
> 5 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor dem 1.1.2018: 1 Punkt
Zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2019: 2 Punkte
Ab dem 1.1.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung weiterhin eine besondere Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung. Für jedes nachfolgend aufgeführte Kriterium, das das vorgelegte Referenzprojekt erfüllt, wird jeweils ein Punkt vergeben. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet:
(1) Abbruch / Teilabbruch einer größeren baulichen Anlage, z. B. Krankenhaus, Schule, Universität, Forschungseinrichtung (1 Punkt)
(2) Abbruch von Gebäudeteilen in unmittelbarer Nachbarschaft zu in Betrieb befindlichen Gebäudeteilen (1 Punkt)
(3) Abbruchmaßnahme mit provisorischem Abschluss / Witterungsschutz aufgrund angrenzender im Betrieb befindlicher und zu erhaltender Gebäudeteile (darunter bzw. anschließend) (1 Punkt)
(4) Abbruch mit erhöhter Anforderung an erschütterungsarme / staubarme Umsetzung (1 Punkt)
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden jeweils nur die 2 besten Referenzen eines Bewerbers für die Bereiche „Ausführung von Abbrucharbeiten“ und „Asbest- und Schadstoffarbeiten“ berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 2 Referenzen für den Bereich „Ausführung von Abbrucharbeiten“ und mehr als eine Referenz für den Bereich „Asbest- und Schadstoffarbeiten“ ist nicht gewünscht. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.