Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – übernimmt die in dieser Leistungsbeschreibung definierte ambulante medizinische Versorgung der untergebrachten Asylsuchenden in den Bereichen
— Allgemeinmedizinische Versorgung,
— Pädiatrische Versorgung,
— Psychiatrische Versorgung,
— Gynäkologische Versorgung und stellt hierzu qualifiziertes Personal zur Verfügung. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch auf medizinische Versorgung gemäß §§ 4, 6 AsylbLG (Grundleistungsbezieher) bzw. nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 264 Abs. 2 SGB V (Analogleistungsbezieher) in der jeweils gültigen Fassung, welcher zwingend vom AN zu beachten ist. Der Umfang der gegenständlichen ärztlichen Versorgung bezieht sich auf den Umfang der für Grundleistungsbezieher geltenden Vorschriften nach §§ 4, 6 AsylbLG. Analogleistungsempfängern bleibt es unberührt, für weitergehende medizinische Leistungen die niedergelassenen Ärzte aufzusuchen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Versorgung im ANKER Unterfranken
0270.ZV-17-20-4
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischem Personal📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – übernimmt die in dieser Leistungsbeschreibung definierte ambulante medizinische Versorgung der untergebrachten...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – übernimmt die in dieser Leistungsbeschreibung definierte ambulante medizinische Versorgung der untergebrachten Asylsuchenden in den Bereichen
— Allgemeinmedizinische Versorgung,
— Pädiatrische Versorgung,
— Psychiatrische Versorgung,
— Gynäkologische Versorgung und stellt hierzu qualifiziertes Personal zur Verfügung. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch auf medizinische Versorgung gemäß §§ 4, 6 AsylbLG (Grundleistungsbezieher) bzw. nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Verbindung mit § 264 Abs. 2 SGB V (Analogleistungsbezieher) in der jeweils gültigen Fassung, welcher zwingend vom AN zu beachten ist. Der Umfang der gegenständlichen ärztlichen Versorgung bezieht sich auf den Umfang der für Grundleistungsbezieher geltenden Vorschriften nach §§ 4, 6 AsylbLG. Analogleistungsempfängern bleibt es unberührt, für weitergehende medizinische Leistungen die niedergelassenen Ärzte aufzusuchen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Gynäkologen oder Geburtshelfern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Kinderärzten📦
Ort der Leistung: Schweinfurt, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Conn-Str. 1
97505 Geldersheim
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.7.2021 und endet am 30.6.2022, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Vertrag verlängert sich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.7.2021 und endet am 30.6.2022, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Vertrag verlängert sich fünfmal um jeweils ein Jahr bis längstens 30.6.2027, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs- Handelsregisterauszug, Handwerksrolle, Eintragung IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Mindestjahresumsatz i,H,v 1 000...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Mindestjahresumsatz i,H,v 1 000 000 EUR in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (je Schadensereignis). „Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für … (siehe nachfolgend) … spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n):
Personenschäden: In Höhe von mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr, Sachschäden: In Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Jahr, Vermögensschäden (inkl. Verletzung von Datenschutzrechten): In Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Jahr, Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern: In Höhe von mindestens 250 000 EUR pro Jahr, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: In Höhe von mindestens In Höhe von mindestens 250 000 EUR pro Jahr, Obhutsschäden: In Höhe von mindestens 250 000 EUR pro Jahr, Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress je Schadensfall: In Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Jahr. Die Haftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten oder geliehenen Sachen einschließen. Eine Poolversicherung wird nicht akzeptiert. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Zweifache des vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU: Angabe, welche Teile des Auftrags Sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“(Auszug aus der Leistungsbeschreibung): Ärzte: Gültige, nicht ruhende Approbation als Arzt bzw. vergleichbare Berufsausübungserlaubnis gem. §§ 2, 10...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
(Auszug aus der Leistungsbeschreibung): Ärzte: Gültige, nicht ruhende Approbation als Arzt bzw. vergleichbare Berufsausübungserlaubnis gem. §§ 2, 10 Bundesärzteordnung. Bereich Allgemeinmedizinische Versorgung: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt (Allgemeinmedizin) gemäß der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.4.2004 i. d. F. 2015 (oder entsprechende Weiterbildungsordnungen anderer Bundesländer) oder eine vergleichbare Ausbildung im genannten Facharztbereich. Bereich Pädiatrische Versorgung: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt (Kinder- und Jugendarzt) gemäß der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.04.2004 i. d. F. 2015 (oder entsprechender Weiterbildungsordnungen anderer Bundesländer) oder eine vergleichbare Ausbildung im genannten Facharztbereich. Bereich Psychiatrische Versorgung: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt (Psychiatrie bzw. Psychologie/Psychotherapie) gemäß der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.4.2004 i. d. F. 2015 (oder entsprechender Weiterbildungsordnungen anderer Bundesländer) oder eine vergleichbare Ausbildung im genannten Facharztbereich. Bereich Gynäkologische Versorgung: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt (Frauenheilkunde und Geburtshilfe) gemäß der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.4.2004 i. d. F. 2015 (oder entsprechender Weiterbildungsordnungen anderer Bundesländer) oder eine vergleichbare Ausbildung im genannten Facharztbereich. Anforderung an das medizinische Personal (z.K.): Erfolgreich absolvierte Ausbildung zum medizinischen Fachangestellten oder eine vergleichbare medizinische Ausbildung (z. B. Krankenschwester/Pfleger, Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Arzthelfer, Rettungsassistent).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-15
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124...”
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse (soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet. Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 013-028067 (2021-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regierung von Oberbayern — Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – übernimmt die in dieser Leistungsbeschreibung definierte ambulante medizinische Versorgung der untergebrachten...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – übernimmt die in dieser Leistungsbeschreibung definierte ambulante medizinische Versorgung der untergebrachten Asylsuchenden in den Bereichen
— Allgemeinmedizinische Versorgung,
— Pädiatrische Versorgung,
— Psychiatrische Versorgung,
— Gynäkologische Versorgung .
Und stellt hierzu qualifiziertes Personal zur Verfügung. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch auf medizinische Versorgung gemäß §§ 4, 6 AsylbLG (Grundleistungsbezieher) bzw. nach § 2 Abs. 1
AsylbLG in Verbindung mit § 264 Abs. 2 SGB V (Analogleistungsbezieher) in der jeweils gültigen
Fassung, welcher zwingend vom AN zu beachten ist. Der Umfang der gegenständlichen ärztlichen Versorgung bezieht sich auf den Umfang der für Grundleistungsbezieher geltenden Vorschriften nach §§ 4, 6 AsylbLG. Analogleistungsempfängern bleibt es unberührt, für weitergehende medizinische Leistungen die niedergelassenen Ärzte aufzusuchen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Conn-Str. 1
97505 Geldersheim.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 013-028067
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Medizinische Versorgung im ANKER Unterfranken
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren gem. § 63 Abs 1 Nr. 1 VGV aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen...”
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren gem. § 63 Abs 1 Nr. 1 VGV aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 040-100110 (2021-02-23)