Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die medizinische Versorgung von Asylsuchenden am Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen.
In der Einrichtung ist derzeit die Unterbringung von bis zu 1 000 Asylsuchenden vorgesehen. Die derzeit durchschnittliche Belegung liegt bei 550 Asylsuchenden.
Im Rahmen dieser medizinischen Versorgung hat der Auftragnehmer die notfallmedizinische Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden sicherzustellen.
Insbesondere hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
— Einsatz von jeweils 2 Sanitätskräften (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) als medizinisches Fachpersonal (Organisation im Schichtbetrieb unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit). Die Sanitätskräfte müssen ausgebildete Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter, Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger sein. Ausgebildete Sanitätshelfer können in Kombination mit einer der bereits genannten Qualifikationen eingesetzt werden. Die Sanitätskräfte müssen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist,
— ambulante ärztliche Versorgung
Der Auftragnehmer hat Sprechstunden zur ambulanten ärztlichen Versorgung (Untersuchungen/ Behandlungen) in der Einrichtung wie folgt abzudecken:
—— bis einschließlich 250 Asylsuchende: täglich 3 Stunden an 5 Tagen die Woche (Mo. bis Fr.),
—— bis einschließlich 500 Asylsuchende: täglich 6 Stunden an 5 Tagen die Woche (Mo. bis Fr.),
—— bis einschließlich 1 000 Asylsuchende: täglich 12 Stunden an 5 Tagen die Woche (Mo. bis Fr.),
Der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Ab einer Belegung mit 501 Asylsuchenden (Stufe 3) sind 2 Ärzte einzusetzen, die in der Summe gemeinsam die oben geforderte Sprechstundenanzahl abdecken.
Die Sanitätskräfte unterstützen den Arzt/ die Ärzte bei der ambulanten medizinischen Versorgung. Dazu zählen insbesondere:
Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungs-zimmer bei Bedarf.
Die Leitung der Einrichtung obliegt dem Auftraggeber.