Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— Angabe des Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden,
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags beabsichtigt ist als Unteraufträge zu vergeben,
— Bei Lieferleistungen Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter,
— Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen für die weiteren Referenzleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen beiliegende Muster vorzulegen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.