Mein IT-Arbeitsplatz, Arbeitsplatzendgeräte Leasing, Kauf und Service

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss der Rahmenverträge über die Leistungen in Bezug auf die Beschaffung und Bereitstellung der Hardware, die für den Betrieb notwendigen Services sowie die gesamte Abwicklung.
- Los 1 - Arbeitsplatzendgeräte Leasing und Kauf
- Los 2 - Service

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-10 Auftragsbekanntmachung
2021-12-13 Ergänzende Angaben
2022-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-09-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsplätze
Referenznummer: EnBW-2021-0104
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss der Rahmenverträge über die Leistungen in Bezug auf die Beschaffung und Bereitstellung der Hardware, die für den Betrieb notwendigen Services sowie die gesamte Abwicklung. - Los 1 - Arbeitsplatzendgeräte Leasing und Kauf - Los 2 - Service
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitsplätze 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arbeitsplätze 📦
Computerunterstützung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Postanschrift: Durlacher Allee 93
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.enbw.com 🌏
E-Mail: vi.merkel@enbw.com 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ceec0db55-b52eb01c7e15f21 🌏
URL der Teilnahme: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ceec0db55-b52eb01c7e15f21 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 221-583725
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
1. Einreichung von Teilnahmeanträge/Angeboten Der Teilnahme- und Angebotsunterlagen müssen in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.tender24.de mittels AI BIETERCOCKPIT eingereicht werden. Der Zusendung der Unterlagen auf einem anderen Weg als über tender24 ist nicht zulässig. Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen, die erst nach Ablauf der Frist für den Eingang von den Anträgen eingehen, können im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden. Alle Angaben des Bewerbers sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen. Fehlen geforderte Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, sind diese auf Verlangen der Vergabestelle im Rahmen einer Nachforderung innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Fristen vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung von der Seite des Bieters besteht nicht. 2. Bietergemeinschaften Bewerbergemeinschaften sind - soweit keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB vorliegt - zugelassen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bewerbergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Vertragsabschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften müssen - soweit zu diesem Zeitpunkt möglich - die Aufgaben der einzelnen Mitglieder in der Bewerbergemeinschaft und die jeweils zu erbringenden Leistungen bei der geplanten Ausführung des Vergabegegenstandes im Auftragsfall angegeben werden. In einem solchen Fall ist mit einem Teilnahmeantrag allerdings mindestens anzugeben, welches Mitglied für welche geforderte fachliche und technische Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eintritt. Wird eine Bewerbergemeinschaft zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert, wird diese dann auch als "Bietergemeinschaft" bezeichnet. Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften oder die erstmalige Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet. Bietergemeinschaften sind nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen (Projektgesellschaft). Die Gesellschafterstruktur ist dem ausschreibenden Unternehmen offen zu legen. Durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesellschafter ist rechtsverbindlich zu erklären, dass sie die Projektgesellschaft für die Dauer der abgeschlossenen Verträge mit den für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlichen Geldmitteln ausgestattet halten. Ebenfalls ist zu erklären, dass der/die Gesellschafter neben der Projektgesellschaft gesamtschuldnerisch für deren Verpflichtungen unbeschränkt persönlich haftet/haften. Es ist zudem zu erklären, dass nicht beabsichtigt ist, die Beteiligung(en) an der Projektgesellschaft aufzugeben oder deren Höhe zu verändern, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des ausschreibenden Unternehmens einzuholen. Im Falle einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile oder Maßnahmen gleicher Wirkung ist eine gleichlautende rechtsverbindliche Erklärung des neuen Gesellschafters nachzuweisen. 3. Einsatz von Unterauftragnehmer Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Unterauftragnehmer (nachfolgend auch Nachunternehmer) zu vergeben beabsichtigt sowie, soweit bereits bekannt, die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der mit dem Bewerber verbundenen Nachunternehmer) im Teilnahmeantrag zu bezeichnen. Dafür ist die Anlage I, Ziff.1.3 zu verwenden. Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bieter gem. § 47 SektVO berufen hat, sind verbindlich zu benennen. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden. Das ausschreibende Unternehmen behält sich vor, über die Vorgaben der Anlage I, Ziff. 3 hinaus die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Das ausschreibende Unternehmen kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Vergabebekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer verlangen. 4. Eignungsleihe Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 47 SektVO). Soweit ein Bewerber sich zum Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies erfolgt mindestens dadurch, dass er eine entsprechende Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I (siehe dort Ziff. 1.2 "Eignungsleihe") vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung des ausschreibenden Unternehmens innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, so kann das ausschreibende Unternehmen verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erforderlich. Die entsprechende Haftungsverpflichtung des anderen Unternehmens ist nachzuweisen. Ein Bewerber bzw. Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 3 SektVO. 5. Fragen der Interessenten Fragen zur Ausschreibung können nur über die Vergabeplattform www.tender24.de in elektronischer Form erfolgen. Hierzu sind bis spätestens 22.11.2021, 11:00 Uhr MESZ Fragen über das AI BIETERCOCKPIT als Nachricht einzureichen. Diese werden bis spätestens 29.11.2021 beantwortet. Sofern keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung vorliegen, werden sämtlichen Bietern die Fragen und Antworten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Verfahrens veröffentlichten Antworten auf Fragen der Interessenten sowie von der Vergabestelle publizierte Dokumente werden, sofern nicht anders vermerkt, Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu beachten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss der Rahmenverträge über die Leistungen in Bezug auf die Beschaffung und Bereitstellung der Hardware, die für den Betrieb notwendigen Services sowie die gesamte Abwicklung.
- Los 1 - Arbeitsplatzendgeräte Leasing und Kauf
- Los 2 - Service
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Arbeitsplatzendgeräte Leasing und Kauf
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung von Los 1 erfolgt teilweise in Form von Leasing und Kauf.
Die Beschaffung des primären Gerätevolumens wird in Form von Leasing finanziert. Das primäre Volumen wird innerhalb des Roll-Out (siehe oben) beschafft. In den monatlichen Leasingpreis sind alle Leistungen, gem. Los 1 zu integrieren.
Alle Geräte, welche nach dem initialen Roll-Out beschafft werden (Nachbeschaffungen), werden von der EnBW gekauft. Damit soll sichergestellt werden, dass der gesamte Austausch zum geplanten Zeitraum des nächsten Technologiewechsels erfolgen kann und zukünftige Beschaffungen aufgrund zu kurzer Leasingdauern nicht mehr als Leasing, gem. HGB dargestellt werden können.
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Diese Vorgehensweise erfordert für Los 1 einen Kaufvertrag über die zu beschaffenden Geräte und einen Leasingvertrag.
Diese Anforderung an die Hauptbieter bedingt die Abgabe eines Angebots für Kauf und für Leasing in einem Angebotspaket und somit ggfls. die Bildung von Bietergemeinschaften oder Einbezug von einem Eignungsleihe.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag Kauf beginnt mit der Zuschlagserteilung im Rahmen der EU-Ausschreibung und hat eine Laufzeit von 36 Monaten (Mindestlaufzeit), mit einer zweimaligen Verlängerungsoption des AG von 12 Monaten pro Verlängerung.
Der Rahmenvertrag Leasing beginnt mit der Zuschlagserteilung im Rahmen der EU-Ausschreibung und hat eine Laufzeit von 32 Monaten. Weitere Details siehe Vertrag Leasing.
Bezeichnung des Loses: Service
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 beinhaltet die Infrastrukturdienstleistungen für den störungsfreien Betrieb aller IT-Endgeräte der EnBW. Dieser umfasst neben den üblichen IMAC-Prozessen (Install-Ad-Move-Change) auch Umzüge innerhalb der Gebäudeinfrastruktur der EnBW (kein Home-Office) und technische Entstörung, Garantieabwicklungen und Umrüstungen der IT-Endgeräte im beschriebenen Umfang. Neben den neu zu beschaffenden IT-Endgeräten (Los 1) werden hier auch die bereits installierten IT-Endgeräte mitberücksichtigt. Insbesondere TFT-Monitore, welche sich dann im Eigentum der EnBW befinden.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag Service beginnt mit der Zuschlagserteilung im Rahmen der EU-Ausschreibung und hat eine Laufzeit von 36 Monaten (Mindestlaufzeit), mit einer zweimaligen Verlängerungsoption des AG von 12 Monaten pro Verlängerung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Vergabeunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten: Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Rahmenvertrag_Kauf_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", "Rahmenleasingvereinbarung_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", und "Servicevertrag_Arbeitsplatzendgeräte_Los2_#IT-MeinArbeitsplatz"
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Rahmenvertrag_Kauf_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", "Rahmenleasingvereinbarung_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", und "Servicevertrag_Arbeitsplatzendgeräte_Los2_#IT-MeinArbeitsplatz"
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Anlage 0_Leitfaden, "Rahmenvertrag_Kauf_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", "Rahmenleasingvereinbarung_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", und "Servicevertrag_Arbeitsplatzendgeräte_Los2_#IT-MeinArbeitsplatz"

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Es ist beabsichtigt mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los einen Rahmenvertrag zu schließen. Somit werden maximal zwei Rahmenverträge geschlossen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es ist beabsichtigt mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los einen Rahmenvertrag zu schließen. Somit werden maximal zwei Rahmenverträge geschlossen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-12-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.enbw.com 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ceec0db55-b52eb01c7e15f21 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Einreichung von Teilnahmeanträge/Angeboten
Der Teilnahme- und Angebotsunterlagen müssen in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.tender24.de mittels AI BIETERCOCKPIT eingereicht werden.
Der Zusendung der Unterlagen auf einem anderen Weg als über tender24 ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen, die erst nach Ablauf der Frist für den Eingang von den Anträgen eingehen, können im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Alle Angaben des Bewerbers sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.
Fehlen geforderte Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, sind diese auf Verlangen der Vergabestelle im Rahmen einer Nachforderung innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Fristen vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung von der Seite des Bieters besteht nicht.
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2. Bietergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften sind - soweit keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB vorliegt - zugelassen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bewerbergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Vertragsabschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften müssen - soweit zu diesem Zeitpunkt möglich - die Aufgaben der einzelnen Mitglieder in der Bewerbergemeinschaft und die jeweils zu erbringenden Leistungen bei der geplanten Ausführung des Vergabegegenstandes im Auftragsfall angegeben werden. In einem solchen Fall ist mit einem Teilnahmeantrag allerdings mindestens anzugeben, welches Mitglied für welche geforderte fachliche und technische Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eintritt.
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Wird eine Bewerbergemeinschaft zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert, wird diese dann auch als "Bietergemeinschaft" bezeichnet. Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften oder die erstmalige Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet.
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Bietergemeinschaften sind nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen (Projektgesellschaft). Die Gesellschafterstruktur ist dem ausschreibenden Unternehmen offen zu legen. Durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesellschafter ist rechtsverbindlich zu erklären, dass sie die Projektgesellschaft für die Dauer der abgeschlossenen Verträge mit den für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlichen Geldmitteln ausgestattet halten. Ebenfalls ist zu erklären, dass der/die Gesellschafter neben der Projektgesellschaft gesamtschuldnerisch für deren Verpflichtungen unbeschränkt persönlich haftet/haften. Es ist zudem zu erklären, dass nicht beabsichtigt ist, die Beteiligung(en) an der Projektgesellschaft aufzugeben oder deren Höhe zu verändern, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des ausschreibenden Unternehmens einzuholen. Im Falle einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile oder Maßnahmen gleicher Wirkung ist eine gleichlautende rechtsverbindliche Erklärung des neuen Gesellschafters nachzuweisen.
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3. Einsatz von Unterauftragnehmer
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Unterauftragnehmer (nachfolgend auch Nachunternehmer) zu vergeben beabsichtigt sowie, soweit bereits bekannt, die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der mit dem Bewerber verbundenen Nachunternehmer) im Teilnahmeantrag zu bezeichnen. Dafür ist die Anlage I, Ziff.1.3 zu verwenden.
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Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bieter gem. § 47 SektVO berufen hat, sind verbindlich zu benennen. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
Das ausschreibende Unternehmen behält sich vor, über die Vorgaben der Anlage I, Ziff. 3 hinaus die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Das ausschreibende Unternehmen kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Vergabebekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer verlangen.
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4. Eignungsleihe
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 47 SektVO). Soweit ein Bewerber sich zum Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies erfolgt mindestens dadurch, dass er eine entsprechende Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I (siehe dort Ziff. 1.2 "Eignungsleihe") vorlegt.
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Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung des ausschreibenden Unternehmens innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, so kann das ausschreibende Unternehmen verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
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Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erforderlich. Die entsprechende Haftungsverpflichtung des anderen Unternehmens ist nachzuweisen.
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Ein Bewerber bzw. Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 3 SektVO.
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5. Fragen der Interessenten
Fragen zur Ausschreibung können nur über die Vergabeplattform www.tender24.de in elektronischer Form erfolgen. Hierzu sind bis spätestens 22.11.2021, 11:00 Uhr MESZ Fragen über das AI BIETERCOCKPIT als Nachricht einzureichen. Diese werden bis spätestens 29.11.2021 beantwortet.
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Sofern keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung vorliegen, werden sämtlichen Bietern die Fragen und Antworten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Verfahrens veröffentlichten Antworten auf Fragen der Interessenten sowie von der Vergabestelle publizierte Dokumente werden, sofern nicht anders vermerkt, Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu beachten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-8730 📞
Fax: +49 721-926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 221-583725 (2021-11-10)
Ergänzende Angaben (2021-12-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerunterstützung und -beratung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 245-648165
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 221-583725
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Information für alle Interessenten: Das Los 1 wird in seinem Umfang auf Kauf/Beschaffung der Geräte reduziert. Der ehemalige Losanteil "Leasing" wird zeitnah als Los 3 mit einer eigenen Bekanntmachung in Bezugnahme auf dieses Verfahren veröffentlicht.
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Quelle: OJS 2021/S 245-648165 (2021-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: EnBW-2021-0120
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss der Rahmenverträge über die Leistungen in Bezug auf die Beschaffung und Bereitstellung der Hardware, die für den Betrieb notwendigen Services sowie die gesamte Abwicklung. - Los 3 Leasing
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Finanzierungs-Leasing 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 176-499471
ABl. S-Ausgabe: 176

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Los 3 Leasing
Die Beschaffung der Hardware-Infrastruktur gliedert sich generell in zwei Abschnitte. 1. Im ersten Abschnitt, der Primären Beschaffung werden innerhalb eines Roll-Out circa 80% des Gesamtvolumens beschafft. Dieses Volumen wird in Form von Leasing (Los3) beschafft. Die Basis für das Leasingangebot wird der im Vorfeld geschlossenen Kaufvertrag (Los1). 2. Im zweiten Abschnitt, der Sekundären Beschaffung erfolgen Nachbeschaffungen, circa 20% des Gesamtvolumens. Diese erfolgen verteilt auf die Dauer von Beginn nach dem Roll-Out bis Vertragsende. Die Nachbeschaffungen werden von der EnBW direkt vom Gewinner des Los 1 gekauft. Für beide Beschaffungsabschnitte gilt, dass alle angefragten Leistungen gemäß Technisches Lastenheft, insbesondere die darin beschriebenen Serviceleistungen, sowohl im Kaufvertag als auch im Leasingvertrag abgebildet werden müssen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-08 📅
Name: Econocom Deutschland GmbH
Postanschrift: Herriotstr. 8
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +69 714082203 📞
E-Mail: jaroslaw.schwinge@econocom.com 📧
Land: Baden-Württemberg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 176-499471 (2022-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss der Rahmenverträge über die Leistungen in Bezug auf die Beschaffung und Bereitstellung der Hardware, die für den Betrieb notwendigen Services sowie die gesamte Abwicklung. - Los 1 - Arbeitsplatzendgeräte Kauf - Los 2 - Service
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-507813
ABl. S-Ausgabe: 179

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: - Los 1 - Arbeitsplatzendgeräte Kauf
Bezeichnung des Loses: Arbeitsplatzendgeräte Kauf
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung von Los 1 erfolgt in Form von Kauf durch die EnBW und durch den noch in Los 3 zu bestimmenden Leasingpartner. Los 3 zu dieser Ausschreibung wird noch in einem separaten Verfahren veröffentlicht. Die Beschaffung des primären Gerätevolumens wird durch den späteren Leasingnehmer aus Los 3 finanziert. Das primäre Volumen wird innerhalb des Roll-Out beschafft. Alle Geräte, welche nach dem initialen Roll-Out beschafft werden (Nachbeschaffungen), werden von der EnBW gekauft. Damit soll sichergestellt werden, dass der gesamte Austausch zum geplanten Zeitraum des nächsten Technologiewechsels erfolgen kann und zukünftige Beschaffungen aufgrund zu kurzer Leasingdauern nicht mehr als Leasing, gem. HGB dargestellt werden können. Diese Vorgehensweise erfordert für Los 1 einen Kaufvertrag über die zu beschaffenden Geräte mit EnBW und dem späteren Leasingpartner aus Los 3.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nicht-monetäre Bewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Kostenkriterium (Name): Monetäre Bewertung (Preis)
Kostenkriterium (Gewichtung): 70,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-12 📅
Name: MR Datentechnik Vertriebs-und Service GmbH
Postanschrift: Friedrich-Bergius-Ring 52
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97076
Telefon: +49 931359600 📞
E-Mail: vergabe@mr-daten.de 📧
Land: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: CANCOM GmbH
Postanschrift: An der Raumfabrik 30
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 70565
Telefon: +49 15118833596 📞
E-Mail: amos.sonnenstrahl@cancom.de 📧
Land: Karlsruhe 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 179-507813 (2022-09-13)