Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Membrananlage
F110_VE612.5
Produkte/Dienstleistungen: Destillier-, Filtrier- oder Rektifiziergeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene Membranfiltration.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten📦
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Zentrum Dresen-Rossendorf e. V.
Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie
Gebäude F110
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung zielt auf die Lieferung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung zielt auf die Lieferung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene Membranfiltration.
Zur anzubietenden Leistungen gehören (d. h. im Angebotspreis enthalten) die Lieferung inklusive Verpackung mit Einbringung ins Gebäude zum Verwendungsort (Außenstelle Freiberg, Gebäude F110). Die Inbetriebnahme vor Ort durch Kundendiensttechniker, die Einweisung und Schulung. Zur Abnahme muss die Einweisung erfolgt sein sowie eine Übergabe der Dokumentation in elektronischer Form (USB/CD) und 2-facher Papierausfertigung. Die Garantielaufzeit beträgt 24 Monate auf elektrische und mechanische Anlagenteile.
Der Elektroanschluss (Ortsfest) ist durch einen Kundendiensttechniker des AN zu erbringen. Alle Metallgestelle der Einrichtungen sind an den bauseitigen Potentialausgleich anzuschließen.
Die Leistung des Auftragnehmers besteht aus der einmaligen Einweisung des Betriebspersonals und des Instandhaltungspersonals sowie des Bedienungspersonals in dem für den Betrieb bzw. für die Bedienung nötigen Umfang. Dazu gehört die Übergabe einer Bedienungsanleitung in Deutsch und eine ausführliche Ersatzteile- und Verschleißteileliste.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2021-10-22 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE 100234297
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Staats, in dem der Bieter niedergelassen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist,
— Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 abgeschlossenen Jahre.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-14
10:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 072-182975 (2021-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung zielt auf die Lieferung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene Membranfiltration....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung zielt auf die Lieferung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene Membranfiltration. Zur anzubietenden Leistungen gehören (d.h. im Angebotspreis enthalten) die Lieferung inklusive Verpackung mit Einbringung ins Gebäude zum Verwendungsort (Aussenstelle Freiberg, Gebäude F110). Die Inbetriebnahme vor Ort durch Kundendiensttechniker, die Einweisung und Schulung. Zur Abnahme muss die Einweisung erfolgt sein sowie eine Übergabe der Dokumentation in elektronischer Form (USB/CD) und 2-facher Papierausfertigung. Die Garantielaufzeit beträgt 24 Monate auf elektrische und mechanische Anlagenteile. Der Elektroanschluss (Ortsfest) ist durch einen Kundendiensttechniker des AN zu erbringen. Alle Metallgestelle der Einrichtungen sind an den bauseitigen Potentialausgleich anzuschließen. Die Leistung des Auftragnehmers besteht aus der einmaligen Einweisung des Betriebspersonals und des Instandhaltungspersonals sowie des Bedienungspersonals in dem für den Betrieb bzw. für die Bedienung nötigen Umfang. Dazu gehört die Übergabe einer Bedienungsanleitung in Deutsch und eine ausführliche Ersatzteile- und Verschleißteileliste.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 072-182975
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Membrananlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PS Prozesstechnik GmbH
Postanschrift: Neuhausstrasse 36
Postort: Basel
Postleitzahl: 4057
Land: Schweiz 🇨🇭
Telefon: +41 615443003📞
E-Mail: peter.schirg@ps-prozesstechnik.com📧
Region: Nordwestschweiz 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 126-331766 (2021-06-28)