Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber beschränken. Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben. Die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Angaben müssen die Prognose erlauben, dass das Unternehmen in der Lage ist, die dargestellten Leistungsanforderungen erfüllen zu können. Die Prognoseentscheidung wird sich, nach Feststellung der Vollständigkeit der Unterlagen und/oder Angaben, daran orientieren, ob die von dem Bewerber eingereichten Unterlagen und Angaben die Erwartung zulassen, in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens Angebote zu erhalten, die der Aufgabenstellung gerecht werden.
Sollten die geforderten Erklärungen und Nachweise des Teilnehmers nicht vorliegen, behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Die gem. Ziff. III.1.1) Nr. 1) bis 4), Ziff. III.1.2) Nr. 1) bis 2) der Bekanntmachung erbetenen Angaben, Nachweise und Erklärungen werden nur in Bezug auf ihr Vorliegen und auf Vollständigkeit der Angaben geprüft, jedoch keiner inhaltlichen bzw. qualitativen (Punkte-) Bewertung unterzogen.
Die gem. Ziff. III.1.3) Nr. 1), 2), 3) erbetenen Angaben, Nachweise und Erklärungen werden einer inhaltlich qualitativen (Punkte-) Wertung unterzogen. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 10 für jedes Kriterium.
I. Wertebereich: 8 bis 10 Punkte:
Anhand des Angaben zur beruflichen Qualifikationen und Erfahrung aus Projekten der vorgesehenene/n hauptverantwortliche/n Leiter/in und des sonstigen für die Durchführung der Leistungen zur Verfügung stehenden Personals, aufgrund der eingereichten Referenzen zu durchgeführten Projekten, sowie durch die geforderten Angaben und Erläuterungen zur Probeplanung, ist von einem hohen Erfüllungsgrad in Bezug auf die Leistungsanforderungen des Teils C Entwurf Leistungsbeschreibung auszugehen. Insbesondere wegen der eingereichten Probeplanung, der Referenzen und der Angaben zur Qualifikation des Hauptansprechpartners, ist davon auszugehen, dass weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Ausführung der geforderten Leistungen im Bereich Messebau bestehen. Der Grad der zu erwartenden Abdeckung des Leistungskatalogs in Bezug auf die benannten Personen und die Probeplanung ist hoch.
Wertebereich: 4 bis 7 Punkte:
Anhand des Angaben zur beruflichen Qualifikationen und Erfahrung aus Projekten der vorgesehenene/n hauptverantwortliche/n Leiter/in und des sonstigen für die Durchführung der Leistungen zur Verfügung stehenden Personals, aufgrund der eingereichten Referenzen zu durchgeführten Projekten, sowie durch die geforderten Angaben und Erläuterungen zur Probeplanung, ist von einem durchschnittlichen Erfüllungsgrad in Bezug auf die des Teils C Entwurf Leistungsbeschreibung auszugehen. Durch die Angaben zur eingereichten Probeplanung, die Referenzen und die Angaben zur Qualifikation des Hauptansprechpartners, konnte nur teilweise belegt werden, dass ausreichend Erfahrungen und Kenntnisse bei der Durchführung der geforderten Leistungen im Bereich Messebau bestehen. Der Grad der zu erwartenden Abdeckung des Leistungskatalogs in Bezug auf die benannten Personen und die Probeplanung ist im mittleren Bereich. Es konnten nur teilweise belegt werden, dass alle Anforderungen des Leistungskatalogs erfüllt werden.
II. Wertebereich: 0 bis 3 Punkte:
Anhand des Angaben zur beruflichen Qualifikationen und Erfahrung aus Projekten der vorgesehenene/n hauptverantwortliche/n Leiter/in und des sonstigen für die Durchführung der Leistungen zur Verfügung stehenden Personals, aufgrund der eingereichten Referenzen zu durchgeführten Projekten, sowie durch die geforderten Angaben und Erläuterungen zur Probeplanung, ist von einem geringen Erfüllungsgrad in Bezug auf die Leistungsanforderungen des Teils C Entwurf Leistungsbeschreibung auszugehen. Durch die Angaben konnte nicht oder nur teilweise belegt werden, dass Erfahrungen im Messebau bestehen. Es bestehen Zweifel, ob die angebotenen Mitarbeiter*innen und das Unternehmen in der Lage sind, alle geforderten Leistungen durchzuführen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der beschriebenen Bewertung eine Rangfolge der Bewerber bilden. Der Auftraggeber wird die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 in jedem Fall zum Verhandlungsverfahren zulassen. Die Bewerber auf den Rängen 4 und 5 werden nur dann zum Verhandlungsverfahren zugelassen, wenn kein erheblicher Punktabstand (20 %) zum nächsthöheren Rang besteht. Bei Punktegleichheit zwischen Rang 5 und 6 ff. entscheidet das Los.
Die Wertung erfolgt durch ein Zweiergremium. Gewertet wird der Mittelwert der Punkte der Eignungskriterien Ziff. III.1.3) Nr. 1), 2) und 3). Die Probeplanung geht zu 50 %, sowie die Referenzen und die Angaben Qualifikation des Personals gehen mit jeweils mit 25 % in die Gesamtwertung ein.