1.) Hinweis zur Abgabe von Angeboten
Angebote müssen über das Bietercockpit der Deutschen Rentenversicherung
Bund (
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer)
ausgefüllt und eingereicht werden.
Diese können
- elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
- elektronisch mit qualifizierter Signatur
- elektronisch ohne Signatur (Textform)
abgegeben werden.
Für die Angebotsabgabe stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:
1. Angebotsabgabe ohne Signatur:
Die Abgabe eines elektronischen Angebotes ohne Signatur wird bezeichnet als Angebotsabgabe "elektronisch in Textform".
Hierfür ist nach der Erstellung und Abgabe des Angebotes der Bearbeitungsschritt "Einfache elektronische Signatur" zu aktivieren. Für Angebote in Textform ist keine Signatur erforderlich.
2. Angebotsabgabe mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur:
Für die Abgabe von elektronischen Angeboten benötigen Sie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur. Sie erhalten diese Signaturen (gegen ein Entgelt) bei einer Vielzahl von Anbietern. Bitte informieren Sie sich dazu im Internet. Achten Sie bitte darauf, dass die Signatur für die "e- Vergabe"
zugelassen ist. Die Bereitstellung einer Signatur durch den von Ihnen gewählten Anbieter sollte mit einer Lieferzeit von mindestens 2 Wochen kalkuliert werden. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotsplanung.
Für Testzwecke haben wir eine "TESTAUSSCHREIBUNG FÜR DIE ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE" auf unserer Vergabeplattform bereitgestellt. Bitte nutzen Sie diese vor Ihrer ersten elektronischen Angebotsabgabe.
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/86584776).
2.) Bieterfragen
Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform bis 24.08.2021 einzureichen.
3.) Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis
- das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben
- ggf. ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung
- zwei Unternehmensreferenzen vergleichbarer Aufträge
- Konzept (Details sind dem Leistungsverzeichnis unter dem "Wertungsschema"
und der Anlage "Bewertungsmatrix" zu entnehmen)
- ausgefülltes Kreditorenstammdatenblatt, sofern noch nie eine Rechnungslegung an die DRV Bund erfolgte
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; bei nachgewiesener Nichtausstellung durch das Finanzamt ist auch eine Erklärung des Steuerberaters zulässig (nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialbeiträge (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge (nicht älter als 12 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug GZR 4 für den Bieter (nicht älter als 12 Monate)
- Handelsregisterauszug des Bieters (nicht älter als 12 Monate)
- Aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate)
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Ggf. Handelsregisterauszug des Bieters und sämtlicher Kapitalgesellschaften, die unmittelbar bzw. über Beteiligungsverhältnisse zur Ausübung der Geschäftsführung des Bieters berechtigt sind
Die Einreichung einer ULV-Bescheinigung einer zur Ausstellung berechtigten Einrichtung (nicht älter als 12 Monate) kann alternativ zur Einreichung einiger der genannten Nachweise erfolgen. Dabei ist vom Bieter nachzuweisen, welche Eignungsnachweise durch die Bescheinigung ersetzt werden. Angaben zur Aktualität bzw. Gültigkeitsdauer der Nachweise beziehen sich auf den Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Angebote.
Für den Fall der Einbeziehung von Unterauftragnehmern oder bei Bietergemeinschaften sind sämtliche mit dem Angebot einzureichende Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen auch für die Unterauftragnehmer bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Höchstwert des Vertrages liegt bei 2.400.000,00 EUR brutto, gem. Urteil EuGH v. 17.06.21 (Rs. C-23/20).