In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand...”
Kurze Beschreibung
In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt.
1️⃣
Ort der Leistung: Ilm-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 98693 Ilmenau
Ilm-Kreis, Thüringen
Beschreibung der Beschaffung:
“— 46 m Treppengeländer, innen, mit Edelstahlhandlauf,
— 32 m Edelstahl-Handlauf, innen,
— 39 m Geänder, Absturzsicherung Rang, mit Holzhandlauf,
— 28 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— 46 m Treppengeländer, innen, mit Edelstahlhandlauf,
— 32 m Edelstahl-Handlauf, innen,
— 39 m Geänder, Absturzsicherung Rang, mit Holzhandlauf,
— 28 m Holzhandlauf, innen,
— 2,5 t Profilstahl für Unter-/Tragkonstruktionen, innen,
— 52 m Gitterrostabdeckungen in unterschiedlichen Größén,
— 17 m Metall-Ziergeländer aufarbeiten,
— 26 St. Metall-Garderobenhalter aufarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-06 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 0343/2018
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=224183” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=224183.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=224183.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=224183”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Ilmenau, Raum 151, Am Markt 7, 98693 Ilmenau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentliche Sitzung
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer ders Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Abschnitt I.1)
Postort: Ilmenau
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 128-338503 (2021-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
Beschreibung der Beschaffung:
“— 46 m Treppengeländer, innen, mit Edelstahlhandlauf,
— 32 m Edelstahl-Handlauf, innen,
— 39 m Geänder, Absturzsicherung Rang, mit Holzhandlauf,
— 28 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— 46 m Treppengeländer, innen, mit Edelstahlhandlauf,
— 32 m Edelstahl-Handlauf, innen,
— 39 m Geänder, Absturzsicherung Rang, mit Holzhandlauf,
— 28 m Holzhandlauf, innen,
— 2,5 t Profilstahl für Unter-/Tragkonstruktionen, innen,
— 52 m2 Gitterrostabdeckungen in unterschiedlichen Größén,
— 17 m Metall-Ziergeländer aufarbeiten,
— 26 St. Metall-Garderobenhalter aufarbeiten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 128-338503
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 041.2:84000 Los 59
Titel: Metallbauarbeiten
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Postfach 2249
Postleitzahl: 99403
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de📧 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe Abschnitt I.1
Postort: Ilmenau
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4.1) Weimar Deutschland
Postort: Weimar
Quelle: OJS 2021/S 177-460397 (2021-09-08)