MHKW Reststoffentsorgung – Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG

Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG

Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung der Müllverbrennungsschlacke und die Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von Stäuben aus Rauchgasreinigung (Filterstaub) und Kesselstaub aus Kesselrevisionen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-03 Auftragsbekanntmachung
2021-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung der Müllverbrennungsschlacke und die Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von Stäuben aus Rauchgasreinigung (Filterstaub) und Kesselstaub aus Kesselrevisionen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bayerstraße 5
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.swro.de 🌏
E-Mail: sebastian.franz@swro.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1785e505fb5-248066cb9796e58a 🌏
URL der Teilnahme: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1785e505fb5-248066cb9796e58a 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-231495
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen. 2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III) und/oder V) des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III), IV) und V) des Formulars geforderten Erklärungen beizu-bringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II) Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III) und IV) des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II) Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II) Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III) und IV) des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. 5. Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I) Ziffer 5 des Formulars. 6. Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I) Ziffer 6 des Formulars.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Müllverbrennungsschlacke
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von ca. 15 000 t/a Müllverbrennungsschlacke (AW-Nr.: 19 01 12).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um ein weiteres Jahr, d. h. längstens bis zum 31.12.2025, wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 30.6.2024 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
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Bezeichnung des Loses: Stäube aus Rauchgasreinigung (Filterstaub) und Kesselstaub aus Kesselrevisionen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von ca. 3 500 t/a Stäuben aus Rauchgasreinigung (Filterstaub, AW-Nr.: 19 01 07*) und von ca. 200 t/a Kesselstaub aus Kesselrevisionen (AW-Nr. 19 01 15*).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rosenheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine ausreichende Betriebs-Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung besteht bzw. mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
1. Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine ausreichende Betriebs-Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung besteht bzw. mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2. Eigenerklärung darüber, mindestens als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertige Zertifizierung, die anzugeben ist) anerkannt zu sein,
3. Eigenerklärung darüber, dass mindestens die im Zugriff des Unternehmens stehenden Aufbereitungs- und Zwischenlagerungseinrichtungen genehmigt sind (Name/n der Aufbereitungs- und Zwischenlagerungseinrichtung/en, Genehmigungsbehörde/n und Bescheiddatum sind anzugeben),
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4. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach:
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 11.6.2016 bis 11.6.2021,
c) Leistungen, und
d) Leistungserbringer.
Mindeststandards:
2. Eigenerklärung darüber, mindestens als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertige Zertifizierung, die anzugeben ist) anerkannt zu sein,
3. Eigenerklärung darüber, dass mindestens die im Zugriff des Unternehmens stehenden Aufbereitungs- und Zwischenlagerungseinrichtungen genehmigt sind (Name/n der Aufbereitungs- und Zwischenlagerungseinrichtung/en, Genehmigungsbehörde/n und Bescheiddatum sind anzugeben),
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4. Die Mindestreferenz 1 ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen je Los erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D. h. die Mindestreferenz 1 muss:
a) mindestens den Namen des Auftraggebers je Los nachweisen,
b) die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf einen der Zeiträume vom 11.6.2016 bis 10.6.2017, vom 11.6.2017 bis 10.6.2018, vom 11.6.2018 bis 10.6.2019, vom 11.6.2019 bis 10.6.2020 oder vom 11.6.2020 bis 11.6.2021 je Los bezogen sein,
c) die Mindestreferenz 1 muss mindestens die nachfolgenden Leistungen je Los nachweisen: betreffend Los 1 die Abholung und Transport von Müllverbrennungsschlacke, Entsorgung/Verwertung von Müllverbrennungsschlacke; betreffend Los 2 die Abholung und Transport von Stäuben aus RGR (Filterstaub), Entsorgung/Verwertung von Stäuben aus RGR (Filterstaub), Abholung und Transport von Kesselstaub aus Kesselrevisionen, Entsorgung/Verwertung von Kesselstaub aus Kesselrevisionen,
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d) die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z. B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, je Los bezogen sein. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft erbracht werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer (kurz: AN) hat binnen 18 Werktage nach Vertragsabschluss (Zuschlag) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers, vorzulegen. Dies geschieht in der Weise, dass für jedes Jahr der vereinbarten Laufzeit dieses Vertrages, eine Bürgschaftserklärung über den Betrag von 1/3 (z. B. bei 3 Jahren Laufzeit) der Bürgschaftssumme vorzulegen ist. Jeweils nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit, wird jeweils eine Bürgschaftserklärung an den Auftragnehmer zurückgegeben. Die Bürgschaftsurkunden müssen für den Auftraggeber (kurz: AG) kostenlos sein.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung zwischen dem AG und dem AN erfolgt monatlich rückwirkend auf Basis der zur Verwertung abgeholten Reststoffe. Abrechnungsgrundlage sind die auf der geeichten Waage des AG oder die durch das geeichte Wiegesystem des Transportfahrzeuges ermittelten Gewichte. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der Rechnung zahlbar.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN erklärt, dass er bei der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1785e505fb5-248066cb9796e58a 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
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2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III) und/oder V) des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III), IV) und V) des Formulars geforderten Erklärungen beizu-bringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II) Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III) und IV) des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
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4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II) Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II) Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III) und IV) des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
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5. Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I) Ziffer 5 des Formulars.
6. Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I) Ziffer 6 des Formulars.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
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Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 089-231495 (2021-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 162-427828
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 089-231495
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)": Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von ca. 15.000 t/a Müllverbrennungsschlacke (AW-Nr.: 19 01 12).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um ein weiteres Jahr, d.h. längstens bis zum 31.12.2025, wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 30.6.2024 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
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Zusätzliche Informationen:
Zu Abschnitt II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)": Einzelne Angaben sind nicht zu
veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines
Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide
Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um ein weiteres Jahr, d.h. längstens bis zum 31.12.2025, wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 30.6.2024 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-13 📅
Name: MAV Kelheim GmbH
Postort: Kelheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Kelheim 🏙️
Name: MF Mineralstoff Franken GmbH
Postort: Bad Friedrichshall
Land: Heilbronn, Landkreis 🏙️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)": Einzelne Angaben sind nicht zu
veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines
Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide
Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 162-427828 (2021-08-18)