Microsoft Dienstleistervertrag zur Lizenzierung von Software, Lizenzberatung sowie Bereitstellung eines Software-Portals 2021 — 2025 (inkl.1 Jahr Option) für das ZIMK der Universität Trier.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Microsoft Dienstleistervertrag zur Lizenzierung von Software, Lizenzberatung sowie Bereitstellung eines Software-Portals 2021 — 2025
3303202001/1710008001”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Microsoft Dienstleistervertrag zur Lizenzierung von Software, Lizenzberatung sowie Bereitstellung eines Software-Portals 2021 — 2025 (inkl.1 Jahr Option)...”
Kurze Beschreibung
Microsoft Dienstleistervertrag zur Lizenzierung von Software, Lizenzberatung sowie Bereitstellung eines Software-Portals 2021 — 2025 (inkl.1 Jahr Option) für das ZIMK der Universität Trier.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 525 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Trier
Universitätsring 15
54296 Trier
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Softwarelizenzen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lizenzmanagement und Vertrieb von Software
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-20 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, so verlängert sich das...”
Beschreibung der Verlängerungen
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um ein weiteres 1 Jahre (Verlängerungsoption).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.
Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes vorzulegen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Unabhängig von Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben nachgekommen wird.
Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, die Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz — LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) auszufüllen und vorzulegen (Mustererklärung ist Vergabeunterlagen beigefügt).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird oder besteht.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der geplanten Leistung vergleichbar sind. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. - bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung eine Liste über Referenzkunden aus dem Bereich Öffentlicher Dienst oder Bildung im Bereich Lizenzierung, die in den letzten 3 Jahren Leistungen erhielten, die mit der zu vergebenden Leistung gleichwertig ist, nachweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-01
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Universität Trier, Universitätsring 15, 54296 Trier, Gebäude V
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz nach Passworteingabe zweier Mitglieder des Projektteams.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCY5WH
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
Fax: +49 613116-2113 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6519494-541📞
Fax: +49 6519494-179 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6519494-541📞
Fax: +49 6519494-179 📠
Quelle: OJS 2021/S 021-050132 (2021-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Microsoft Dienstleistervertrag zur Lizenzierung von Software, Lizenzberatung sowie Bereitstellung eines Software-Portals 2021-2025
3303202001/1710008001”
Kurze Beschreibung:
“Microsoft Dienstleistervertrag zur Lizenzierung von Software, Lizenzberatung sowie Bereitstellung eines Software-Portals 2021-2025 (inkl.1 Jahr Option) für...”
Kurze Beschreibung
Microsoft Dienstleistervertrag zur Lizenzierung von Software, Lizenzberatung sowie Bereitstellung eines Software-Portals 2021-2025 (inkl.1 Jahr Option) für das ZIMK der Universität Trier.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 491484.21 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Softwarelizenzen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 021-050132
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 3303202001/1710008001
Titel:
“Microsoft Dienstleistervertrag zur Lizenzierung von Software, Lizenzberatung sowie Bereitstellung eines Software-Portals 2021-2025”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Comparex ag
Postanschrift: Blochstraße, 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@comparex.de📧
Region: Leipzig🏙️
URL: http://www.comparex.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 525 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 491484.21 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYMRB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 055-138926 (2021-03-16)