Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anforderungskriterien (A-Kriterien); diese sind zwingend zur erfüllen, ansonsten erfolgt ein Ausschluss vom weiteren Verfahren.
— Nachweis, dass der Bieter über die Microsoft-Zertifizierung LSP zum Abschluss eines Volumenlizenzprogrammes Education EES verfügt,
— Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er die Auftraggeberin bei einer Veränderung des Partnerstatus während der Vertragslaufzeit unverzüglich informiert,
— Nachweis von 2 Referenzprojekten die der Bieter als verantwortliches Unternehmen innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre (2019, 2020) erfolgreich absolviert hat oder zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch im Rahmen eines laufenden Vertrages absolviert. Jede Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. Dies setzt mindestens die folgenden Parameter voraus:
—— ein oder mehrere bezugsberechtigte Auftraggeber,
—— Darstellung der Lizenz-Leistungen, die erbracht wurden,
—— Angabe des Auftragsvolumens (in EUR) für die Vertragslaufzeit,
—— Zeitraum der Leistungserbringung (Startdatum, Endedatum).
Beide geforderten Referenzprojekte müssen aus dem Bereich Öffentliche Auftraggeber stammen und die geforderten Anforderungen aufweisen.
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Auftragsumfang angegeben werden.
Es müssen folgende Beschreibungen je Referenz erfolgen: Darstellung der erbrachten Leistungen (max. 1 A4 Seite je Referenz); Auftragsvolumen; Zeitraum der Leistungserbringung; Auftraggeber (Adresse, Telefonnummer).
— Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen wird: des Bundes (DSGVO), des Landes (HmbDSG) in der jeweils gültigen Fassung sowie EU DSGVO,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er darüber informiert wurde, dass ein zu Stande kommender Vertrag dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) unterliegt und dieser nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht wird. Zudem kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er vom Lizenzgeber Microsoft einen vom Microsoft vorgefertigten, unveränderbaren und vom Lizenzgeber ratifizierten Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abfordert und der Auftraggeberin nach der Bezuschlagung zur Verfügung stellt,
— Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 47 VgV) müssen folgende Angaben gemacht werden:
— Angabe Eignungsleiher (Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung),
— Angabe eignungsrelevanter Leistungsteil (nach Art und Umfang anzugeben),
— Eigenerklärung das der Bieter über die Mittel jedes Eignungsleihers verfügt. Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt,
— Eigenerklärung, dass die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und den Ausschlussgründen auf Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden,
— Eigenerklärung, dass eine gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung besteht. Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt werden,
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB muss der Bieter folgende (jeweils im Einzelfall zutreffende) Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe machen:
— Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach §123 GWB oder § 124 GWB vor,
— Für mein/unser Unternehmen liegt folgender Ausschlussgrund des §123 GWB oder § 124 GWB vor:
Allerdings wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit
Des Unternehmens wieder herstellen: Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können,
— Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vor,
— Das Preisrecht (insb. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet,
— Die Finanzbehörde Hamburg hat mich/uns nicht von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen,
— Es liegt keine Verfehlung nach § 2 Abs. 2 GRfW vor, die einen Ausschluss vom Wettbewerb und/oder Registereintragung (auch in vergleichbaren Registern) rechtfertigen können,
— In den letzten 3 Jahren lagen folgende Verfehlungen im Sinne von § 2 Abs. 2 des GRfW vor:
Allerdings wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung und Prävention ergriffen: Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.