1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV.
2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen auf der in I3. angegebenen Stelle herunterladen.
3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die
Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5) Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6) Fragen der Bieter sind ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform (
https://www.dtvp.de) an die die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten;
7) Während der Angebotsfrist sind 2 Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie
folgt:
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 08.09.2021, 13 Uhr,
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 16.09.2021, 13 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann;
8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden
Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den
Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (
https://www.dtvp.de), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (
www.dtvp.de), letztmalig mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind;
9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf
Bieterfragen, Fristverlängerungen etc. während des Vergabeverfahrens über Beschaffung von Microsoft Produkten für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BM2021001MSHPRV), erhalten können, empfiehlt der Auftraggeber, die kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, in Anspruch zu
nehmen. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig 6 Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10) Die unter Punkt "II.2.6) Geschätzter Wert" genannte Summe ist ein fiktiver Wert.
Das genaue Volumen und des Leistungsspektrum der Rahmenvereinbarung bzw. der über diese abzurufenden Einzelverträge lässt sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht sicher bestimmen. Die Auftraggeber haben daher in den Vergabeunterlagen das zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannte und benötigte Volumen an Microsoft-Produkten und Lizenzen unter jeweils in der Vergangenheit so beauftragten Vertragstypen der Konditionenverträge zwischen BMI / Microsoft (Select Vertrag ; Enterprise Agreements) und der beauftragten Online-Service Verträge mit Microsoft aufgeführt, wie sie zukünftig in dieser oder auch in anderer Zusammensetzung beauftragt werden können. Darüber hinaus können schätzungsweise weitere bis zu zehn Enterprise Agreements per Einzelabruf nötig werden. Der Umfang und Inhalt der per Enterprise Agreement abzurufenden Microsoft-Produkte ist dabei abhängig von dem zukünftigen Bedarf des jeweiligen Auftraggebers bzw. dessen Kunden und kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht sicher prognostiziert werden.
Eine Abruf -oder Abnahmeverpflichtung in der angegebenen Höhe und Konstellation besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYYYM