Miete oder Kauf eines Farbdrucksystems
Kraftfahrt-Bundesamt
Beschaffung eines neuen Farbdrucksystems mit einem Volumen von jährlich ca. 1 700 000 Drucken.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-15.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-07-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-09-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 133-600.02/010#002-0170/21
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kraftfahrt-Bundesamt
Postanschrift: Fördestraße 19
Postleitzahl: 24944
Postort: Flensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kba.de 🌏
E-Mail: zbs@kba.de 📧
Telefon: +49 461-3161335 📞
Fax: +49 461-316271335 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403105 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403105 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 138-366412
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: Mindestvertragslaufzeit 48 Monate mit Option der Verlängerung auf 60 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flensburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403105 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 138-366412 (2021-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 133-600.02/010#002-0170/21
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines neuen Farbdrucksystems mit einem Volumen von jährlich ca. 1 700 000 Drucken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kraftfahrt-Bundesamt
Postanschrift: Fördestraße 19
Postleitzahl: 24944
Postort: Flensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kba.de 🌏
E-Mail: zbs@kba.de 📧
Telefon: +49 461-3161335 📞
Fax: +49 461-316271335 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403105 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403105 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 138-366412
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Seit dem 27.11.2019 ist die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes umzusetzen (BGBl. I, 770 ff.) und seit dem 27.11.2020 verpflichtend.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Miete oder Kauf eines Farbdrucksystems mit einem jährlichen Volumen von ca. 1 700 000 Drucken.
Dauer: 48 Monate Beschreibung der Verlängerungen: Mindestvertragslaufzeit 48 Monate mit Option der Verlängerung auf 60 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Miete eines Farbdrucksystems mit Full-Service für 48 Monate mit Option der Verlängerung auf 60 Monate; Miete eines Farbdruckssystems mit Full-Service für 60 Monate; Kauf eines Farbdrucksystems mit Instandhaltung für 48 Monate mit Option der Verlängerung auf 60 Monate oder mit Instandhaltung für 60 Monate.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flensburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
§ 15 Abs. 4 Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UVgO)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403105 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 181-469101
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 138-366412
ABl. S-Ausgabe: 181
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 181-469101 (2021-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines neuen Farbdrucksystems mit einem Volumen von jährlich ca. 1.700.000 Drucken.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 181-469101
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 138-366412
ABl. S-Ausgabe: 181
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Miete oder Kauf eines Farbdrucksystems mit einem jährlichen Volumen von ca. 1.700.000 Drucken.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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