Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (s. beigefügten Vordruck 124 LD),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
Als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:
— 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten unter Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,
— Bescheinigung Berufsregister,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Anforderung an Zertifizierungen, Güteüberwachung des Containerlieferanten:
— Vorhandene Typenstatik für die Container,
— Gutachterliche Stellungnahme zum Brandverhalten der Container in Anlehnung an F30 nachgewiesen durch anerkannte Prüfstelle,
— Nachweis des Mindestwärmeschutzes DIN 4108 für Standzeiten bis 24 Monate,
— Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauteilen nach DIN EN 1090,
— Präqualifikation von Unternehmen im Baufach,
— Gütezeichen Mobile Raumsysteme RAL GZ 619, Gütezeichen Systembauweise RAL GZ 613,
— Container schadstoffgeprüft.
Vorlage einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 500 000 EUR für Sachschäden und von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden
Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung.