Beschreibung der Beschaffung
Im Allgemeinen umfassen die Aufgaben der Migrationssozialarbeit nach § 13 Abs. 2 LAufnGDV sozialarbeiterische Hilfestellungen, Vermittlung von Informationen und weitergehenden Hilfsangeboten.
1. zu Fragen des Flüchtlingsschutzes, insbesondere des Asylverfahrens, und den damit jeweils verbundenen Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland,
2. zur Entwicklung einer Lebensperspektive während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Familienzusammenführung, zur Weiterwanderung in ein Drittland oder zur Rückkehr in das Herkunftsland, einschließlich aufenthaltsrechtlicher und Verfahrensfragen,
3. zur Aufnahme in den Kommunen einschließlich einschlägiger Verwaltungsabläufe, leistungsrechtlicher Fragen sowie des Zugangs zu zielgruppenspezifischen Angeboten und sozialen Regeldiensten und -angeboten,
4. zur Ermöglichung eines gelingenden und selbstbestimmten Lebens unter den jeweiligen wohnformspezifischen Bedingungen der Einrichtung der vorläufigen Unterbringung sowie im Gemeinwesen,
5. zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der Aufnahmegesellschaft,
6. für schutzbedürftige Personen im Sinne des Artikels 21 der Richtlinie 2013/33/EU und
7. zur Bewältigung von persönlichen Problemlagen, Konflikten und Alltagsproblemen.
Darüber hinaus sollen im Rahmen der Migrationssozialarbeit zur Beförderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vor Ort gemeinwesenorientierte Angebote zur interkulturellen Sensibilisierung und zur Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements durchgeführt werden. Auch gehören zu den Aufgaben der Migrationssozialarbeit Aktivitäten zur Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen und die Kooperation mit Migrantenorganisationen. Die Migrationssozialarbeit umfasst weiterhin die Vernetzung und Kooperation mit migrationsspezifischen und allgemeinen Unterstützungsangeboten und fördert die interkulturelle Öffnung der nicht migrationsspezifischen Dienste und Institutionen.
Die nachfolgend dargestellten und von dem Träger zu erbringenden spezifischen Leistungen haben sich im Allgemeinen in den zuvor beschriebenen Kontext einzufügen und leiten sich im Speziellen aus Anlage 4 der LAufnGDV ab.
Die „Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst“ soll folgende spezifische Leistungen entsprechend dem in Anlage 4 LAufnGDV dargestellten Aufgabenspektrum umfassen:
a.) Im Bereich der personenbezogenen Tätigkeiten:
— Beratung der Zielgruppe zu einschlägigen aufenthaltsrechtlichen Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens), die Unterstützung einer (aufenthaltsbezogenen) Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der Familienzusammenführung,
— Mitarbeit bei der Identifizierung als schutzbedürftige Person nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU und Unterstützung des kommunalen Aufgabenträgers bei der Ermittlung der daraus resultierenden besonderen Bedarfe unter Einbeziehung der Regelangebote (Mitwirkung am Fallmanagement),
— die Beratung im Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen Härtefallkommissionsverordnung,
— die Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Problemlagen im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Regeldiensten, z. B. durch die Identifizierung, Initiierung und ggf. Koordinierung von in diesem Aufgabenbereich notwendigen Maßnahmen,
— Niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelmaßnahmen und Angebote, z. B. zur Orientierung in der Ankommensphase sowie zur psychosozialen Stabilisierung oder bei zielgruppen-spezifischen Bedarfslagen,
— Vorbereitung und Begleitung des so genannten Rechtskreiswechsels in enger Kooperation mit den Sozialarbeitern*innen in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung sowie den Sozialarbeiter*innen für diesen Personenkreis. Parallel dazu soll der Integrationsprozess begleitet und gefördert werden.
b.) im Bereich der Vernetzung und Kooperation:
— Unterstützen des fachlichen Austauschs, beispielsweise zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit, in Abstimmung mit anderen Trägern von Angeboten der Migrationssozialarbeit und dem Land Brandenburg,
— Befördern der Kooperation mit Regelstrukturen und flankierenden Angeboten zur Unterstützung der Integration und zur Unterstützung der interkulturellen Öffnung von sozialen Regeldiensten, Behörden und Institutionen,
— fachliche und beratende Unterstützung von im Bereich der Migrationssozialarbeit tätigen Personen und Gruppen, beispielsweise bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz vor Gewalt, bei Kooperationen mit bürgerschaftlichen Initiativen und Willkommensinitiativen für die Integration von nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen sowie mit Migrantenorganisationen und durch Einzel- oder Gruppensupervision sowie Schulungen,
— im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Darstellung des Angebots der Migrationssozialarbeit (insbesondere zeitliche und örtliche Erreichbarkeit, allgemeines und zielgruppenspezifisches Angebotsspektrum) und Vermittlung von Sachinformationen zu allgemeinen und zielgruppen- oder themenspezifischen Inhalten.