Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Verkehrsmesssystem Laserscanner
24.55-2912-111-2021
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von mobilen Verkehrsmesssystemen auf Basis Laserscanner mit Kraftfahrzeug für die Thüringer Polizei.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von mobilen Verkehrsmesssystemen auf Basis Laserscanner mit Kraftfahrzeug für die Thüringer Polizei.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-28 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Bietererklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzliste über vergleichbare Aufträge (Vordruck),
2. Aktuelle Bauartzulassung zum Laserscanner nach den Anforderungen der PTB-A 18.11 (Messgeräte im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzliste über vergleichbare Aufträge (Vordruck),
2. Aktuelle Bauartzulassung zum Laserscanner nach den Anforderungen der PTB-A 18.11 (Messgeräte im Straßenverkehr — Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei,
2. Teilnahmeantragsschreiben ausgefüllt und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei,
2. Teilnahmeantragsschreiben ausgefüllt und gezeichnet (Vordruck).
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-27
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-05-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-28 📅
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠
URL: http://www.thueringen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2021/S 061-153951 (2021-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.1.7 in dieser Bekanntmachung wurde zu diesem...”
Zusätzliche Informationen
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.1.7 in dieser Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck „1“ EUR angesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 061-153951
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 24.55-2912-111-2021
Titel: Mobile Verkehrsmesssystem Laserscanner
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VITRONIC Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme Gmb H
Postort: Wiesbaden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2021/S 131-345891 (2021-07-05)