Möblierung für das „Deutschhaus" des Landtags Rheinland-Pfalz (Lobbybereich)
Landtag Rheinland-Pfalz
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung der Möbel für den Warte- und Loungebereich (Lobbybereich) für das „Deutschhaus" des Landtags Rheinland-Pfalz.
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird mit dem Auftragnehmer ein Kaufvertrag geschlossen.
Für die auftragsgegenständlichen Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-12.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-01-12 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2021-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Referenznummer: LTRP-DH-M-003
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel für Warte- und Empfangshallen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landtag Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Platz der Mainzer Republik 1
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://www.landtag.rlp.de/de/startseite/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@landtag.rlp.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD83Y/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD83Y 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Datum des Beginns: 2021-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-016740
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD83Y
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentralabteilung
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD83Y/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 010-016740 (2021-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Referenznummer: LTRP-DH-M-003
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung der Möbel für den Warte- und Loungebereich (Lobbybereich) für das „Deutschhaus" des Landtags Rheinland-Pfalz.
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird mit dem Auftragnehmer ein Kaufvertrag geschlossen.
Für die auftragsgegenständlichen Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel für Warte- und Empfangshallen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landtag Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Platz der Mainzer Republik 1
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://www.landtag.rlp.de/de/startseite/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@landtag.rlp.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD83Y/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD83Y 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Datum des Beginns: 2021-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-016740
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD83Y
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung der Möbel für den Warte- und Loungebereich (Lobbybereich) für das „Deutschhaus" des Landtags Rheinland-Pfalz.
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird mit dem Auftragnehmer ein Kaufvertrag geschlossen.
Für die auftragsgegenständlichen Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,…
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
… eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
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Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten (Eignung) sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (sog. „eignungsverleihender Unterauftragnehmer") haben das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" [Anlage A10] auszufüllen und als Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
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1. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000,00 EUR für Sachschäden
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
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Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" [Anlage A11] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Mindestjahresumsatz
Mit dem Angebot sind jeweils die Jahresumsätze anzugeben der vergangenen 3 Geschäftsjahre [2018; 2019 und 2020].
In jedem dieser 3 Geschäftsjahre wird ein Mindestjahresumsatz von 100 000,00 EUR (netto) gefordert.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört. Bei Bietergemeinschaften ist entscheidend, dass die Summe der Jahresumsätze pro Jahr jeweils den geforderten Mindestumsatz erreicht oder übersteigt.
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Die Bieter haben daher das Formblatt „Mindestjahresumsatz" [Anlage A12] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
1. Mindestanforderung an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000,00 EUR für Sachschäden
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
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Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
2. Mindestjahresumsatz
Mit dem Angebot sind jeweils die Jahresumsätze anzugeben der vergangenen 3 Geschäftsjahre [2018; 2019 und 2020].
In jedem dieser 3 Geschäftsjahre wird ein Mindestjahresumsatz von 100 000,00 EUR (netto) gefordert.
Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Mit dem Angebot sind Referenzprojekte einzureichen.
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat das Formblatt „Referenzprojekte" [Anlage A13] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
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Mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Lieferung von Möbeln) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, jeweils mit Angabe des
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— Auftragswerts [Wert der Lieferleistung netto],
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers
Sowie der
— Name des Referenznehmers,
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn die Leistung nach dem 1.1.2017 erbracht wurde und die Lieferung bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erfolgt ist.
Indestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Lieferung von Möbeln) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, jeweils mit Angabe des
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— Auftragswerts [Wert der Lieferleistung netto],
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers
Sowie der
— Name des Referenznehmers,
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn die Leistung nach dem 1.1.2017 erbracht wurde und die Lieferung bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erfolgt ist.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Tariftreueerklärung
Die Bieter haben alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zur Kenntnis zu nehmen und haben dies mit ihrer Unterschritt zu bestätigen.
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Hierfür haben die Bewerber das Formblatt „Mustererklärung 1" [Anlage A14] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentralabteilung
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD83Y/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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