Moderne Messeinrichtung 2022-2024

NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH

Moderne Messeinrichtung Strom
Rahmenvertrag für 3 Jahre, optional mit Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätszähler
Referenznummer: Zi-EU MmE 2022-2024
Kurze Beschreibung:
Moderne Messeinrichtung Strom Rahmenvertrag für 3 Jahre, optional mit Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätszähler 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH
Postanschrift: St. Töniser Str. 126
Postleitzahl: 47804
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.swk.de 🌏
E-Mail: kristina.zimmer@swk.de 📧
Telefon: +49 2151-982970 📞
Fax: +49 2151-98332970 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVDR40/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVDR40 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-348991
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVDR40

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Moderne Messeinrichtung Strom
Rahmenvertrag für 3 Jahre, optional mit Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Geschätzter Gesamtwert: 2 200 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über versch. Zählervarianten 2022-2024, bzw. 2025:
— WS und DS,
— Eintarif und Mehrtarif,
— A+ und A+/A-,
— 60A und 100A,
— Teils eHz.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 200 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optional um weitere 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH
St. Töniser Str. 126
47804 Krefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Bedingungen sind mit dem Formular A2_Eignungsangaben anzunehmen:
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass:
1. er im Handelsregister eingetragen ist,
2. er das deutsche Recht anerkennt,
3. keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen,
4. alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,
5. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet,
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6. er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
7. er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,
8. er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,
9. er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt,
10. in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
11. in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
12. Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, mind. 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, mind. 500 000 EUR für Vermögensschäden (Dokument hochladen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis der Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (=Vorlage von Qualitätsnachweisen/Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems im Bieterunternehmen) — Mindestforderung – (Dokument hochladen)),
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2. Nachweis der Zertifizierung DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig (=Vorlage von Qualitätsnachweisen/Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems im Bieterunternehmen) — Mindestforderung – (Dokument hochladen),
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3. Nachweis der Zertifizierung DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig (=Vorlage von Qualitätsnachweisen/Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Bieterunternehmen) — Mindestforderung – (Dokument hochladen),
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4. Mit Unterschrift der Eignungsangaben wird die Erfüllung der u. g. Anforderungen bestätigt:
Die Bauart eichpflichtiger Messeinrichtungen muss der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID 2014/32/EU),dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) und den anerkannten Regelnder Technik entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik im Sinne des MessEG sind insbesondere die durch den Regelermittlungsausschuss (REA) bekannt gemachten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Regeln zum jeweils aktuellen Stand. Der FNN-„Leitfaden zur Bewertung der Zuverlässigkeit und Messbeständigkeit von Elektrizitätszählern und Zusatzeinrichtungen“ in der aktuellen Fassung ist einzuhalten.
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5. Angabe von mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer Referenzen (im Formular Eignungsangaben einzutragen oder im separaten Dokument) —Mindestforderung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie wie unter I.3) Kommunikation angegeben. Evt. Rückfragen zur Ausschreibung werden ebenfalls hierüber elektronisch abgewickelt.
Abgabe der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis 9.8.2021, 10.00 Uhr bzw. der Angebotsunterlagen bis 30.9.2021, 10.00 Uhr, ausgefüllt und unterschrieben mit nötigen Nachweisen, wie in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer III.1ff, bitte in Dateiform über diese Plattform hochladen. Rückfragen dürfen bis 23.9.2021, 10.00 Uhr gestellt werden. Der Musterzähler ist ebenfalls bis zum 30.9.2021, 10.00 Uhr in der Zählerprüfstelle abzugeben.
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Enthält das Angebot Unklarheiten, darf der AG nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung Aufklärung im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben verlangen.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können bereits eingereichte Angebote zurückgezogen werden.
Verspätet abgegebene oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge/Angebote werden nicht berücksichtigt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kristina Zimmer
Internetadresse: www.swk.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVDR40/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2025

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Rheinlandkammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/1472889 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221/1472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
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Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Enthalten die Verdingungsunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
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Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
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Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 131-348991 (2021-07-05)