Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1)
Anforderungen an die Vergleichbarkeit
Die Nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Referenzen muss zwingend von jeder angegebenen Referenz erfüllt werden. Andernfalls bleibt die Referenz mangels Vergleichbarkeit unberücksichtigt.
a) Die Referenzleistung wurde nicht vor dem Kalenderjahr 2018 erbracht,
b) Die Erbringung der Referenzleistung erfolgte in deutscher Sprache (d. h. Dokumentation, Projektsprache).
Mindestanforderung an Referenzen die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen kumulativ d. h. in Gänze erfüllt sein. D. h. es reicht nicht aus, wenn nur eine der Mindestanforderungen erfüllt wird. eine einzelne Referenz kann zur Erfüllung mehrerer Mindestanforderungen herangezogen werden. Es ist lediglich darauf zu achten, dass im Ergebnis sämtliche Mindestanforderungen erfüllt werden.
Der Bieter muss mindestens 3 Referenzen für die Lieferung, Montage und betriebsfertige Bereitstellung einer Leitstandtechnologie nachweisen. Diese Referenzen müssen in den unten aufgeführten Aufgabengebieten erbracht worden sein bzw. die vorzulegenden Referenzen müssen in Summe alle unten aufgeführten Aufgabengebiete abdecken. D. h. es muss mindestens gewährleistet sein, dass alle aufgeführten Referenzen (mindestens 3 Stück) in Kombination jedes Aufgabengebiet mindestens einmal abdecken. Eine Referenz kann daher ein, 2 oder alle geforderten Aufgabengebiete abdecken.
Die Referenzen müssen in nachfolgenden Aufgabengebieten erbracht worden sein:
— Lieferung und Montage von Medienmöbeln (Kontrollraumpulte, Videowände),
— Lieferung und Montage von Hardware für Leitstandtechnologie (Konsolensysteme, KVM Kompoenten, RFID Kartenleser),
— Installation von Software für Leitstandtechnologie (Bedienoberfläche für Konsolensystem, Operator Dashboard, Alarmierung bei Zustandsänderung, Operator Kartensysteme).
Zu 2)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in den letzten 3 Jahren (2018 - 2020) mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt haben.
Zu 3)
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen muss der Bieter / die Bietergemeinschaft einen Service Desk zur Verfügung stellen. Der Service Desk muss mit Personen besetzt sein, welche die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.
Das Service Desk muss sowohl über eine zentrale Telefonnummer als auch über ein zentrales E-Mail Postfach rund um die Uhr erreichbar sein, auch an Wochenenden und bundesweit gesetzlichen Feiertagen in Deutschland.