Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
—— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
—— dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
—— dass in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124zvs),
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe
— Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235).
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— die Namen der Nachunternehmer,
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs) für jeden Nachunternehmer,
— die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124zvs) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
— eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen,
— eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG,
— und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234) und für jedes Mitglied:
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs),
— eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG,
— die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise Sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z. B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform
www.auftragsboerse.de eingereicht werden.
Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden.