Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, sind dem Auftraggeber mit dem Angebot folgende Unterlagen in Kopie vorzulegen:
a) Der Bieter weist per Eigenerklärung nach, dass mindestens drei vergleichbare Referenzinstallationen, welche in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind, durchgeführt hat.
In der Erklärung sind die durchgeführte Dienstleistung/Lieferung, der Durchführungszeitraum, der Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie das Auftragsvolumen zu bezeichnen.
b) Der Bieter weist per Eigenerklärung die ordnungsgemäße Erfüllung früherer Beauftragungen nach.
c) Nachweis über eine gültige DIN-EN-ISO 9001-2015 Zertifizierung
d) Übersicht über die Mitarbeiteranzahl und deren Bereiche der letzten 3 Jahre
e) Nachweis über eine gültige DIN-EN-ISO 27001-27005-31000-27017-27018-22313 Zertifizierung
f) Der Bieter weist per Eigenerklärung das Bestehen und Integration von Prozessen der Qualitätssicherung (ISO 9001:2015, ITIL V3, Telekommunikationsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU) nach.
g) Der Bieter weist per Eigenerklärung die Datensicherheit nach DSGVO nach.
h) Der Bieter weist per Eigenerklärung die Verpflichtung der Arbeitnehmer nach BDSG, TKG und DSGVO nach.
i) Nachweis, dass der Bieter über ein gültiges ISO 27001 Zertifikat des angebotenen Herstellers verfügt.
j) Nachweis, dass der Bieter über ein gültiges ISO 9001 Zertifikat des angebotenen Herstellers verfügt.
k) Der Bieter weist per Eigenerklärung nach, dass er nur originalverpackte Produkte und keine Plagiate, Grauware, Reimporte oder gebrauchte Systemelemente anbietet. Es werden nur Produkte geliefert, die vom Hersteller für Serviceleistungen anerkannt sind.
l) Der Bieter weist per Eigenerklärung nach, dass er ausschließlich originale Herstellerleistungen oder vergleichbare Leistungen von zertifizierten Partnern des jeweils angebotenen Herstellers anbietet. Der Einsatz von fremdem oder externem Personal ist für den Bieter und Hersteller nicht zulässig.
m) Nachweis, dass der Bieter bei Abgabe des Angebotes über mindestens 5 technische Zertifizierungen des höchsten Herstellerlevels verfügt. Die Bezeichnung des Levels richtet sich nach den Ausbildungszertifizierungsbezeichnungen des vom Bieter angebotenen Herstellers und ist pro angebotener Technologieklasse bei Abgabe des Angebots durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
n) Der Bieter ist bei Abgabe des Angebotes dazu verpflichtet eine Bestätigung über eine Partner-Zertifizierung des jeweils angebotenen Herstellers abzugeben.
o) Der Bieter weist bei Angebotsabgabe nach, dass der nächstgelegene Servicestützpunkt (Techniker, Systemingenieure, Consultants, Vertrieb) des Bieters sich in einer max. Entfernung von 150 km Luftlinie vom Sitz des Auftraggebers in Meißen befindet.
p) Aktuelles und gültiges Recycling-Zertifikat für Transportverpackungen und gewerblich anfallende Verkaufsverpackungen.
Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Für den Fall, dass Unternehmen als Unterauftragnehmer beauftragt werden sollen, haben diese Unternehmen ihre Eignung nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen mittels Eigenerklärungen und den geforderten Nachweisen nachzuweisen.