Modernisierung der digitalen Ausstattung Beckum / Metallwerkstatt

Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf

Lieferung von CNC-Universal Fräs- und Bohrmaschine, Universal Drehmaschine.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-20 Auftragsbekanntmachung
2021-10-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen
Kurze Beschreibung: Lieferung von CNC-Universal Fräs- und Bohrmaschine, Universal Drehmaschine.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen 📦
CNC-Drehmaschine 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Warendorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Postanschrift: Laugestr. 51
Postleitzahl: 48431
Postort: Rheine
Kontakt
Internetadresse: https://www.kh-st-waf.de 🌏
E-Mail: hedwig.niemeyer-schoder@kh-st-waf.de 📧
Telefon: +49 5971/40031350 📞
Fax: +49 5971/400391350 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E57549262 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E57549262 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2021-09-08 📅
Datum des Endes: 2021-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-372751
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Vorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung finanziert wird.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Modernisierung der digitalen Ausstattung Beckum / Metallwerkstatt
Losnummer: Los-01 Universal Fräs- und Bohrmaschine
Kurze Beschreibung:
Umfang der Leistung (Achtung! Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus der Leistungsbeschreibung, alle geforderten Kriterien sind nur in der Leistungsbeschreibung benannt):
Lieferung von CNC-Unversal Fräs- und Bohrmaschine.
Losnummer: Los 2 - CNC Universal Drehmaschine
Kurze Beschreibung: Lieferung von CNC – Drehmaschine mit angetriebenen Werkzeugen und C-Achse.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57
59269 Beckum

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E57549262 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“)
Quelle: OJS 2021/S 141-372751 (2021-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 211-551357
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 141-372751
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von CNC-Unversal Fräs- und Bohrmaschine -
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
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Kurze Beschreibung: Lieferung von CNC - Drehmaschine mit angetriebenen Werkzeugen und C-Achse.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Schlenkhoffs Weg 57 59269 Beckum

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-13 📅
Name: KUNZMANN Maschinenbau GmbH
Postort: Remchingen
Postleitzahl: 75196
Land: Deutschland 🇩🇪
Enzkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Name: DMG MORI Academy GmbH
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33689
Land: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fußnote (+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Quelle: OJS 2021/S 211-551357 (2021-10-25)