Die zu modernisierende wasserwirtschaftliche Anlage befindet sich im Nottekanal bei km 009+700. Die Wehranlage dient zur Stabilisierung und effektiven Bewirtschaftung des Wasserdargebots sowie zur Regulierung der Wasserstände bei Niedrig- und Hochwasserabflüssen des Nottekanal. Der Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasser beträgt ca. 1,15 m. Die vorhandene Wehrgruppe wurde 1966 mit Wehranlagen und Schleusen errichtet und ist zurzeit eingeschränkt betriebsbereit. Der gesamte Stahlwasser- und Maschinenbau einschließlich der Steuerung müssen saniert und erneuert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 142101-11
Kurze Beschreibung:
Die zu modernisierende wasserwirtschaftliche Anlage befindet sich im Nottekanal bei km 009+700.
Die Wehranlage dient zur Stabilisierung und effektiven Bewirtschaftung des Wasserdargebots sowie zur Regulierung der Wasserstände bei Niedrig- und Hochwasserabflüssen des Nottekanal. Der Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasser beträgt ca. 1,15 m.
Die vorhandene Wehrgruppe wurde 1966 mit Wehranlagen und Schleusen errichtet und ist zurzeit eingeschränkt betriebsbereit. Der gesamte Stahlwasser- und Maschinenbau einschließlich der Steuerung müssen saniert und erneuert werden.
Die zu modernisierende wasserwirtschaftliche Anlage befindet sich im Nottekanal bei km 009+700.
Die Wehranlage dient zur Stabilisierung und effektiven Bewirtschaftung des Wasserdargebots sowie zur Regulierung der Wasserstände bei Niedrig- und Hochwasserabflüssen des Nottekanal. Der Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasser beträgt ca. 1,15 m.
Die vorhandene Wehrgruppe wurde 1966 mit Wehranlagen und Schleusen errichtet und ist zurzeit eingeschränkt betriebsbereit. Der gesamte Stahlwasser- und Maschinenbau einschließlich der Steuerung müssen saniert und erneuert werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-165809
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0HRY1B
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu modernisierende wasserwirtschaftliche Anlage befindet sich im Nottekanal bei km 009+700.
Die Wehranlage dient zur Stabilisierung und effektiven Bewirtschaftung des Wasserdargebots sowie zur Regulierung der Wasserstände bei Niedrig- und Hochwasserabflüssen des Nottekanal. Der Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasser beträgt ca. 1,15 m.
Die Wehranlage dient zur Stabilisierung und effektiven Bewirtschaftung des Wasserdargebots sowie zur Regulierung der Wasserstände bei Niedrig- und Hochwasserabflüssen des Nottekanal. Der Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasser beträgt ca. 1,15 m.
Die vorhandene Wehrgruppe wurde 1966 mit Wehranlagen und Schleusen errichtet und ist zurzeit eingeschränkt betriebsbereit. Der gesamte Stahlwasser- und Maschinenbau einschließlich der Steuerung müssen saniert und erneuert werden.
Die Beauftragung der Planung erfolgt stufenweise/optional (Optionsvertrag).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern kann und aus dem keinerlei Ansprüche abzuleiten sind.
Beschreibung der Optionen:
Vorbehaltlich der Sicherung von Fördermitteln erfolgt eine stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung (siehe Aufgabenstellung, Ziff. 11.1).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wehr und Schleuse Mittenwalde im Nottekanal
15749 Mittenwalde
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind:
Die Auswahl erfolgt anhand der in den Teilnahmeunterlagen aufgeführten Mindestanforderungen und der Nachfolgend wertungsrelevanten Eignungskriterien:
— Erklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB sind mit dem Formular 4.1 EU abzugeben, soweit keine EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) mit dem Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (Befähigung zur Berufsausübung).
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers. Die Bewerber, die im Handelsregister eingetragen sind, geben an unter welcher Nummer und bei welchem Amtsgericht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihrem aktuellen Status entspricht.
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers. Die Bewerber, die im Handelsregister eingetragen sind, geben an unter welcher Nummer und bei welchem Amtsgericht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihrem aktuellen Status entspricht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
2) Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mindeststandards:
Zu 1) Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
Zu 2) Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Mindestjahresumsatz: 200 000,00 EUR (brutto).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3) Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
4) Ausführung von Planungsleistungen für den Neubau, Umbau oder Instandsetzung von konstruktiven Wasserbauwerken in den letzten 3 Jahren.
5) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
6) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
7) Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
8) Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Mindeststandards:
Zu 3)
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
— einen Bauingenieur, Ingenieur für Wasserbau/-Wirtschaft (mit Berufserfahrung Bauleitung / Örtliche Bauüberwachung) oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation,
— einen Ingenieur für Maschinenbau mit Spezialisierung Stahlwasserbau oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation,
— einen Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation,
— einen Ingenieur für Biologie/Landschaftsökologe oder eine Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation,
— einen zertifizierten SiGeKo-Koordinator, Weiterbildung Bauüberwachung, Weiterbildung Ökologische Baubegleitung.
Der/Die mit der Projektleitung betraute/n Mitarbeiter muss/müssen eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren aufweisen. Es wird die längste Berufserfahrung eines qualifizierten Mitarbeiters mit der Projektleitung zur Wertung herangezogen.
Zu 4)
Der Bewerber muss mindestens die Ausführung von Planungsleistungen für den Neubau, Umbau oder Instandsetzung von konstruktiven Wasserbauwerken (Wehr und Schleuse) in den letzten 3 Jahren im Leistungsbild:
— Objektplanung,
— Tragwerksplanung,
— Technische Ausrüstung
In den letzten 3 Jahren erbracht haben.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines ausreichenden
Wettbewerbs vor, auch ältere Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, zu berücksichtigen.
Zu 5)
Der Bewerber muss mindestens über eine Führungskraft und acht Ingenieure/technische Mitarbeiter verfügen (ohne Geschäftsführer, ohne Projektleiter, ohne Azubi).
Zu 6)
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Geeignete Computertechnik für notwendige Software Beispielsweise AutoCAD 3D, Statik-Software für die Tragwerksplanung, Software für die Darstellung von Bauwerken in 2D.
Zu 7)
Der Bewerber muss nachweisfähige Qualitätsmanagementmaßnahmen im Unternehmen führen, z. B. verbindliche Qualitätsmanagementrichtlinien, und durch entsprechende Nachweise belegen.
Zu 8)
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für Die übernommenen Leistungen genügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bauvorlagenberechtigter Ingenieur (Land Brandenburg).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 5 % Gewichtung,
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 95 % Gewichtung.
Die Eignungskriterien sowie die Erläuterung ist in den Beschaffungsunterlagen (siehe Anlage „Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb“) enthalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Präsentation Verhandlungsgespräch / Gewichtung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Bewertung des angebotenen Gesamthonorars
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610📞
E-Mail: vergabekammer@mwe.brandenburg.de📧
Fax: +49 331-8661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung.
Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 280374.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasser- und Bodenverband "Dahme-Notte"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wehr und Schleuse Mittenwalde im Nottekanal 15749 Mittenwalde
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-17 📅
Name: IPP Hydro Consult GmbH
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann Str. 15/Süd 9
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland 🇩🇪 Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Tractebel Hydroprojekt GmbH
Postanschrift: Schleinufer 16
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 280374.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle des Wasser- und Bodenverband "Nördlicher Spreewald"
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,