- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Für die Leistungen nach Position Nr. 1 bis 3 der Preisangaben (Erstellung Feinkonzept, Fertigung und Überlassung von 8 Wanderausstellungen) ist eine verbindliche Preisobergrenze in Höhe von 330.000 Euro vorgegeben.
- Damit sich die Bieter für die Erstellung ihres Angebotes ein Bild von der zu modernisierenden Wanderausstellung machen können, wird die Besichtigung der derzeitigen Wanderausstellungen vor Angebotsabgabe empfohlen. Die Besichtigung vor Ort ist ab dem 05.08.2021 in 12459 Berlin-Schöneweide möglich.
Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Referat IK2 in Verbindung
Telefon: 030 227 39347.
Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der alten Wanderausstellungen beruhen, werden nicht anerkannt.
Fragen, die sich während der Besichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
- Mit der Angebotsabgabe ist ein vollständiges, übersichtliches und verständliches Grobkonzept mit Vorschlägen zu Visualisierungen zur Neukonzeptionierung der Wanderausstellung in digitaler Form (PDF-Datei) vorzulegen. Dieses wird anhand des Bewertungsschemas bewertet. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.