Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Monteurleistungen für den Einbau von einer IT-Infrastruktur in Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Hamburg
BIS_OV_2021211326”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Elektrobereich📦
Kurze Beschreibung:
“Monteurleistungen für den Einbau von einer IT-Infrastruktur in Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Hamburg.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funknetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer oder mehreren Firmen über den Ausbau einer IT-Infrastruktur in den verschiedensten Fahrzeugen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer oder mehreren Firmen über den Ausbau einer IT-Infrastruktur in den verschiedensten Fahrzeugen der Feuerwehr Hamburg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (30.06.2025), wenn nicht einer der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (30.06.2025), wenn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
— Erklärung über die Inanspruchnahme von Eignungsleiher,
— Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
— Erklärung über die Inanspruchnahme von Eignungsleiher,
— Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB,
— Gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes,
— Erklärung zur Verschwiegenheit,
— Erklärung zur Sicherheitsüberprüfung,
— Firmenangaben,
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes,
— Erklärung zur Verschwiegenheit,
— Erklärung zur Sicherheitsüberprüfung,
— Firmenangaben,
— Eigenerklärung Referenzen,
— Eigenerklärung Anzahl Mitarbeiter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-16
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 055-137776 (2021-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 055-137776
Auftragsvergabe
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Titel:
“Monteurleistungen für den Einbau von einer IT-Infrastruktur in Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Hamburg” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 121-321000 (2021-06-22)