Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (s. Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1. Inhaltlich vergleichbare Referenzprojekte, Gewichtung: 30 %.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben. Für das Kriterium (1) können im Gesamtbild der hier anzugebenden Referenzen insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die Beschreibungen der benannten Referenzprojekte dem zu realisierenden Projekt hinsichtlich der Aspekte zur Gebäudetypologie für Wissenschaft und Forschung bestmöglich entsprechen.
Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) jeweils nur 2 Referenzen wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz sowohl für Kriterium (1) als auch für Kriterium (2) angeben werden.
2. Referenzprojekte für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung: 20 %.
Die Konkreten Anforderungen und ggf. geforderte Mindestbedingungen sind unter III.1.3 beschrieben.
Für das Kriterium (2) können im Gesamtbild der hier anzugebenden Referenzen insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die Beschreibungen der benannten Referenzprojekte den Aspekten Zur Gebäudetypologie für Wissenschaft und Forschung bei öffentlichen Körperschaften bestmöglich entsprechen. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (2) jeweils nur 2 Referenzen wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angeben werden.
3. Angaben zur internen Büroorganisation, Gewichtung: 10 %
Darstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Personen, gegliedert nach Berufsgruppen und des jeweiligen Aufgabenbereichs in Form eines Organigramms mit Texterläuterungen; die namentliche Benennung der Projektmitglieder (außer für den Projektleiter und dessen Stellvertreter) ist nicht erforderlich. Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Für das Kriterium (3) können insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 10 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die bürointerne Projektstruktur einen durchgängigen Ablauf zur Bearbeitung der Aufgabe erkennen lässt.
4. Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen, Gewichtung: 10 %
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3) beschrieben.
Inhaltliche Angaben zu Prozeßabläufen in den jeweiligen Leistungsphasen im Hinblick auf die Koordination sonstiger Beteiligter führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
5. Detailangaben zu Kostenermittlungen, Gewichtung: 5 %
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3) beschrieben
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Kostenermittlungen nach DIN 276 mit Vorlage von Mustern zu Vergabeeinheiten (Bauelement- und Gewerke-Methode) führen zur Höchstpunktzahl von 4 Punkten.
6. Detailangaben zu Terminplanungen, Gewichtung: 5 %
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3) beschrieben.
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Terminplanungen mit Vorlage von Mustern zu Rahmen-, General-, Grob- und Detailterminplänen führen zur Höchstpunktzahl von 4 Punkten.
7. Angaben zum Personalstand, Gewichtung: 10 %
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3) beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Eine durchschnittliche Anzahl von 24 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Wert überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
— Ab 24 Mitarbeiter = 4 Punkte,
— 21-23 Mitarbeiter = 3 Punkte,
— 18-20 Mitarbeiter = 2 Punkte,
— 15-17 Mitarbeiter = 1 Punkt.
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
8. Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung: 10 %
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau anzugeben.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2) beschrieben.
— Ab 900 000 EUR = 4 Punkte,
— 800 000-899 999 EUR = 3 Punkte,
— 700 000-799 999 EUR = 2 Punkte,
— 60 000-699 999 EUR = 1 Punkt.
Wird ein Netto-Umsatz > 900 000 EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14).