Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (s. Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Eignungskriterium: Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Aufgabe
(Gewichtung: 60 %)
Nachweis zweier mit der Planungsaufgabe in Typologie, Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbaren Projekte im Bereich der Tragwerksplanung Gebäude
Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand. Siehe hierzu auch Ziffer II.2.4 und III.1.3 der Bekanntmachung
Die Referenz soll folgende Eigenschaften aufweisen:
— Statisch-konstruktiver Schwierigkeitsgrad: Honorarzone IV,
— Wirtschaftlich optimierte Tragwerke,
— komplexe Bauaufgabe mit unterschiedlichen und flexiblen Nutzungen,
— unterschiedliche, und flexible Raumgrößen, sowie weit gespannte Tragwerke,
— konstruktiver Brandschutz,
— vergleichbare Baugrundverhältnisse.
Siehe hierzu auch Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung
Für das Kriterium (1) können im Gesamtbild der 2 anzugebenden Referenzen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Diese Referenzen können auch in einer Referenz subsumiert werden. Dennoch müssen die Referenzen jeweils an die entsprechende Stelle im MPG Bewerbungsbogen eingetragen werden.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Für die Angaben zu den gewählten Referenzen ist das Formblatt „MPG-Bewerbungsbogen“ zu verwenden. Je Referenz können maximal 3 zusätzliche DIN A3 Seiten mit weiteren Projektangaben (z. B. textliche Beschreibung, Planausschnitte, Fotodokumentation) beigefügt werden. Die Darstellung kann vom Bewerber frei gewählt werden.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die benannten Referenzen den geforderten Referenzeigenschaften in Bezug auf die zu vergebende Planungsaufgabe bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) nur zwei Referenzen und zu Kriterium (2) nur je eine Referenz wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angeben werden.
(2) Eignungskriterium: Berufliche Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Personal (Projektteam) Projektleitung und stellvertretende Projektleitung (Gewichtung 20 %).
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter am Projekt müssen im Bewerbungsbogen namentlich benannt werden und ihre berufliche Qualifikation (Jahre im Beruf, Referenzen) muss aus den Anlagen ersichtlich sein.
Bewertet wird die berufliche Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Personals durch die für den Projektleiter/die Projektleiterin und den stellvertretenden Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin angegebene Berufserfahrung und der beschriebenen Referenzen qualitativ.
Dabei werden nur Referenzen der letzten 10 Jahre herangezogen
(3) Eignungskriterium: Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren zu den Ziffern II.2.4 und III.1.3(3), (Gewichtung 10 %).
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren bis heute, gesamtheitlich bezogen auf das in Ziffer II.2.4 aufgeführte HOAI-Leistungsbild zur Tragwerksplanung Gebäude/Baugrube und zur Objektplanung Baugrubenumschließung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
> 30 Mitarbeiter 4 Punkte
21-29 Mitarbeiter 3 Punkte
11-20 Mitarbeiter 2 Punkte
Ab 10 Mitarbeiter 1 Punkt.
Hinweis zu Kriterium (3):
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von mehr als 30 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Personalstand überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
(4) Eignungskriterium: Erklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Jahre bezogen auf die Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar ist, (Gewichtung 10 %).
Mindestumsatz p.a. zu Ziffer III.1 =500 000 EUR netto,
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Tragwerksplanung anzugeben.
> 2 000 000 EUR 4 Punkte
1 000 001 – 2 000 000 EUR 3 Punkte
500 001 – 1 000 000 EUR 2 Punkte
Mind. 500 000 EUR 1 Punkt
Hinweis zu Kriterium (4):
Wird ein Gesamt-Netto-Umsatz > 2 000 000 EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien (1) – (4).
Die generelle Bewertung erfolgt anhand folgender Wertungsskala: Bei jedem dieser Bewertungskriterien wird eine Punktzahl zwischen 0-4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und Weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Die Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium:
4 Punkte: Der im jeweiligen Kriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag, gemessen an dem hier zu realisierenden Projekt.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnameantrag auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht einschlägige nachvollziehbare Inhalte auf.