Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(1) Büroreferenzen gemäß Ziffer III.1.3 (1), die im Zeitraum von 2015 bis 2020 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 35%]:
Unterkriterien:
- 1a) eine Büroreferenz für den Neubau eines Forschungsbaus vergleichbar mit der unter II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung (Gewichtung 50%)
- 1b) eine Büroreferenz für den Neubau eines Bürogebäudes vergleichbar mit der unter II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung (Gewichtung 50%)
Für das Unterkriterium 1a) und 1b) können je Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die so ermittelten Teilwerte fließen dann mit der Gewichtung 35 % des Hauptkriteriums in die Gesamtwertung ein.
(2) Büroreferenzen für öffentliche Auftraggeber gemäß Ziffer III.1.3 (2), die im Zeitraum von 2015 bis 2020 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 40%].
Dabei sind zwei Referenzen für öffentliche Auftraggeber mit inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme anzugeben.
Für das Kriterium (2) können je Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte je Referenz werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Hinweis zu (1) und (2):
Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die jeweils benannte Referenz hinsichtlich der dort erbrachten Leistung , der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1 und 2)] inhaltlich bestmöglich entsprechen. Die Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird ermittelt in einer vergleichenden (diskursiven) Bewertung und wird erreicht, wenn die jeweils benannte Referenz hinsichtlich der dort erbrachten Leistung , der hier zu realisierenden Leistung im Vergleich zueinander bestmöglich entspricht. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu den Unterkriterien 1a) und 1b) jeweils nur eine Referenz und zu Kriterium 2) zwei Referenzen wertbar.
Sofern geeignet, kann eine Referenz sowohl für Kriterium (1) als auch für Kriterium (2) angeben werden.
(3) Angaben zum Personalstand [Gewichtung: 5%]
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Leistungen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeiter*innen (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 3 MA = 1 Punkt; 4 bis 7 MA = 2 Punkte; 8 bis 11 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte.
(4) Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angaben zur Qualifikation und Darstellung in einem Organigramm [siehe Ziffer III.1.3 (4)] [Gewichtung: 10%].
Hinweis zu (4):
Dem Auftraggeber kommt es darauf an zu erfahren, welche Maßnahmen der Bewerber in seinem Unternehmen bereits umgesetzt hat, um die Qualität seiner Arbeit und seiner Prozesse/ Abläufe sicherzustellen.
Die Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird ermittelt in einer vergleichenden (diskursiven) Bewertung und wird erreicht, wenn die bürointerne Projektstruktur einen am besten für die unter II.2.4 beschriebenen Leistung des Projektes geeigneten und durchgängigen Ablauf zur Bearbeitung der Aufgabe erkennen lässt.
Es ist aufzuzeigen welche Organisationsstruktur und Anzahl an Beschäftigten für die Erbringung der zu vergebenden Leistung als angemessen erachtet wird
(5) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers [siehe Ziffer III.1.3 (5)] [Gewichtung: 5%].
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wie er die Qualität bei der Planung und der Baudurchführung sicherstellt und wie er grundsätzlich auf zu erwartende Abstimmungsnotwendigkeiten kurzfristig reagieren kann.
Dem Auftraggeber kommt es darauf an zu erfahren, welche Maßnahmen der Bewerber in seinem Unternehmen bereits umgesetzt hat, um die Qualität seiner Arbeit und seiner Prozesse/ Abläufe sicherzustellen
Die Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird ermittelt in einer vergleichenden (diskursiven) Bewertung und wird vergeben, wenn aussagekräftige Erläuterungen mit nachvollziehbaren Angaben eine durchgängig hohe Bearbeitungsqualität in den geforderten Projektstufen der Leistungsbereiche A-E im Vergleich zueinander bestmöglich erkennen lassen. Sollte eine Zertifizierung gem, ISO 9001 - oder eine vergleichbare Zertifizierung - vorliegen, so kann diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen eingereicht werden.
(6) Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten drei Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [Gewichtung 5%]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von 750.000 EUR führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
ab 200.000 EUR bis 399.999 EUR = 1 Punkt,
400.000 EUR bis 599.999 EUR = 2 Punkte,
600.000 EUR bis 799.999 EUR = 3 Punkte,
ab 800.000 EUR = 4 Punkte.
Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14)