Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich
sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert.
Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte Erklärungen /Nachweise sind:
— Es sind Referenzen nachzuweisen, die verschiedene Erfahrungsnachweise beinhalten.
Es sollen für jedes der nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsfelder mindestens die genannte Zahl an Referenzen genannt werden.
Tätigkeitsfelder:
• Mindestens zwei Referenzen über den Bau von vergleichbaren Fahrgastschiffen mit einem Vollelektroantrieb, die sich im Fahrbetrieb befinden.
• Mindestens eine Referenz über den Umbau von vergleichbaren Fahrgastschiffen, das sich im Fahrbetrieb befindet, von einem Verbrennungsmotor auf einen anderen Antrieb.
Für die Referenzen gilt, dass der Auftraggeber und ein Ansprechpartner dieses Auftraggebers sowie der Auftragswert und der Ausführungszeitraum zu benennen sind.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Arbeiten fertiggestellt sind und die Fahrgastschiffe sich im Fahrbetrieb befinden.
Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu Referenzen" zu verwenden.
— Erklärung zur personellen Leistungsfähigkeit / für den Auftrag vorgesehenen Person des Bieters / der Bietergemeinschaft zur Erfüllung der fachtechnischen Voraussetzungen.
Hierfür ist das Formular VIII "Erklärung zur personellen Leistungsfähigkeit" zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist (siehe "Möglicherweise geforderte Mindeststandards").
Wichtig:
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular V zu benennen.
-Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" auszufüllen.
Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Leistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular V zu benennen.
-Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" und das jeweils maßgebliche Formular VII "Eigenerklärung zu Referenzen" bezogen auf seine Leistung auszufüllen.